Coronavirus: Was ändert sich ab dem 2. November 2020?
Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen. Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage inakzeptabel. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht … Weiterlesen