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Das ändert sich 2021 für Familien

Seit 01.01.2021 gibt es einige Gesetzesänderung und Neuregelungen. Einige davon, die Familien und Kinder betreffen, sind nachstehend aufgeführt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Seit dem 1.Januar erhalten Eltern für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro im Monat. 

Der steuerliche Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Eltern auf 5.748 Euro angehoben, das ist eine Erhöhung von 576 Euro.

Das Finanzamt stellt fest, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist. In letzterem Fall wird der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerbescheid von Amts wegen berücksichtigt und das Kindergeld als Vorauszahlung betrachtet

Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, wurde ebenfalls zum 1. Januar 2021 erhöht. Er steigt um 20 Euro, also von 185 Euro auf bis zu 205 Euro monatlich für jedes Kind. Der Kinderzuschlag kann beantragt werden, wenn das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Zusätzlich können auch Leistungen für den Schulbedarf beantragt werden. Hier steigt der Betrag von bisher 150 Euro pro Kind und Schuljahr auf 154,50 Euro. 

Alleinerziehende erhalten zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 1.908 Euro einen Freibetrag von 2.100 Euro. Antragsberechtigt ist ein Elternteil, wenn es mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht und wenn keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht.

Alleinerziehenden mit mehreren Kindern bekommen auf Antrag außerdem einen zusätzlichen Freibetrag von 240 Euro pro Kind.

Unterhaltsvorschuss 

Für Kinder alleinerziehender Elternteile stieg der Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2021 um neun bis 16 Euro. Kinder unter sechs Jahren erhalten monatlich bis zu 174 Euro, Kinder von sechs bis elf Jahren bis zu 232 Euro und Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren bis zu 309 Euro.

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