Regelungen der „roten Ampel“ gelten ab 07.11.2021
Landkreis Altötting und Mühldorf ab sofort „Hotspot“ Mit der Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 06.11.2021 wurden die Krankenhausampel umfassend angepasst. Angesichts des durchaus unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den verschiedenen Regionen Bayerns wurde eine regionale Regelung eingeführt, nach der in Hotspotregionen die Maßnahmen entsprechend einer landesweiten roten Krankenhausampel zum Tragen kommen. Aufgrund der Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz … Weiterlesen