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Landkreis Mühldorf an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200er-Inzidenz

Seit heute gelten nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in der Fassung vom 9. April 2021 für den Landkreis Mühldorf a. Inn unter anderem folgende Regelungen: 

Schulen

In den Schulen gilt eine Testpflicht. Schüler/Innen, Lehrer/Innen und Schulpersonal müssen zweimal wöchentlich ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Für Schulen und Kindertageeinrichtungen gilt die bisherige Regelung weiter. Jeweils am Freitag wird anhand der Inzidenzzahl festgelegt, in welcher Form der Unterricht bzw. die Kitabetreuung in der gesamten darauffolgenden Kalenderwoche stattfindet.

Einzelhandel

Bedarfsnotwendige Geschäfte bleiben unabhängig vom Inzidenzwert weiterhin geöffnet. Die Vorlage eines negativen Corona-Tests ist nicht notwendig.

Bedarfsnotwendige Geschäfte sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.

Eine wichtige Änderung ist, dass Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte Buchhandlungen und Schuhgeschäfte nicht zu den bedarfsnotwendigen Ladengeschäften zählen. Gärtnereien (und auch Baumschulen) fallen unter die bedarfsnotwendigen Geschäfte, soweit sie Lebensmittel (Obst und Gemüse sowie Pflanzen, die der Lebensmittelproduktion dienen) verkaufen.

Sogenannte „Click & Meet“ Angebote sind seit heute auch bei Werten zwischen 100 und 200 erlaubt. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein aktueller negativer Corona-Test. (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest).

Im Landkreis Mühldorf a. Inn herrscht darüber hinaus die besondere Situation, dass die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt. Das hat zur Folge, dass ab kommenden Mittwoch, 14.04. Ladengeschäfte geschlossen bleiben müssen und lediglich „Click & Collect“ angeboten werden darf.

Frisöre

Dienstleistungen der Friseure, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege können inzidenzunabhängig weiter angeboten werden.

Musikunterricht/ Erwachsenbildung

Instrumentalunterricht, die Erwachsenenbildung sowie Angebote der beruflichen Aus-, Fort-und Weiterbildung in Präsenzform bleiben untersagt.

Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr bleibt bestehen.

Die oben genannten Regelungen und Änderungen gelten in den kommenden Tagen vorbehaltlich etwaiger Maßnahmen, die bundesweit festgelegt werden.

Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Lage im Landkreis Mühldorf a. Inn appelliert Landrat Max Heimerl, sich dringend an die Regelungen zu halten: „Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, die Situation ernst zu nehmen und die Kontakte sowohl im privaten Umfeld als auch in den Betrieben auf ein Minimum zu reduzieren. Wo möglich, sollte im Homeoffice gearbeitet werden. Falls eine Anwesenheit im Betrieb erforderlich ist, sollten die Testangebote in Betrieben und in den Kommunen wahrgenommen werden. Nur so kann es gelingen, die Infektionsketten nachzuverfolgen und zu unterbrechen.“

Trotz der hohen Neuinfektionen, die täglich dazu kommen, ist das Gesundheitsamt in der Lage, die Kontakte weiterhin lückenlos und konsequent nachzuverfolgen. Auch mit den Impfungen geht es im Landkreis Mühldorf a. Inn voran. Das zusätzliche dezentrale Impfangebot am Wochenende in Neumarkt St. Veit wurde gut angenommen. In dieser Woche wird die Kapazität weiter erhöht, wie berichtet wird von Mittwoch bis Sonntag in Haag und Waldkraiburg geimpft. Dem Landkreis Mühldorf wurde eine Sonderlieferung von zusätzlich 7000 Impfdosen zugesagt.

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