Mehrere Einsätze rund um E-Scooter, ein Fahrraddiebstahl sowie eine mutwillige Sachbeschädigung an einem Auto beschäftigten in den vergangenen Tagen die Polizeiinspektion Altötting.
15-Jähriger mit zu schnellem E-Scooter ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Am Dienstagabend kontrollierten Polizeibeamte in der Trostberger Straße in Altötting einen 15-jährigen Jugendlichen, der mit einem E-Scooter unterwegs war.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug statt der erlaubten 20 km/h eine Geschwindigkeit von etwa 35 bis 40 km/h erreichte. Für ein derartiges Fahrzeug wäre eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich, die der Jugendliche jedoch nicht besaß.
Der E-Scooter wurde sichergestellt. Gegen die Mutter als Halterin des Fahrzeugs wird nun wegen des Verdachts des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Hochwertiges Hollandrad gestohlen
Zwischen 16 und 18 Uhr wurde am Dienstag in der Justus-von-Liebig-Straße in Altötting ein hochwertiges rotes Hollandrad der Marke Hercules gestohlen.
Das rund 1.000 Euro teure Fahrrad war ordnungsgemäß an einem Fahrradständer abgesperrt. Bislang gibt es keine Hinweise auf den Täter.
Die Polizei bittet Zeugen, sich unter 08671/9644-0 zu melden.
Unbekannte beschädigen geparkten Pkw
In der Altgendorfer Straße in Burgkirchen an der Alz haben Unbekannte zwischen Montagabend und Dienstagmorgen einen geparkten schwarzen Ford Fiesta mutwillig beschädigt.
Die Täter zerstörten die Heckscheibe sowie den linken Rückscheinwerfer. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 500 Euro geschätzt.
Auch hier bittet die Polizeiinspektion Altötting um Hinweise aus der Bevölkerung.
Alkoholisierte 13-Jährige auf E-Scooter gestoppt
In der Nacht zum Mittwoch kontrollierte die Polizei in der Badstraße in Töging am Inn, nahe dem Volksfestplatz, eine 13-jährige E-Scooter-Fahrerin.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Die Weiterfahrt wurde umgehend unterbunden. Die Jugendliche wurde zur Polizeidienststelle gebracht und anschließend ihrer Mutter übergeben.
Gegen die Halterin des E-Scooters wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Polizei erinnert an die Regeln für E-Scooter
Die aktuellen Fälle zeigen erneut, dass für E-Scooter klare gesetzliche Vorgaben gelten. Sie dürfen grundsätzlich erst ab 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren, gelten rechtlich nicht mehr als gewöhnliche E-Scooter und dürfen nur mit entsprechender Zulassung und Fahrerlaubnis betrieben werden. Zudem gelten – wie bei anderen Fahrzeugen auch – die Vorschriften zum Alkohol am Steuer.