Falschinformationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
ROSENHEIM. „Ladeninhaber, Verkäufer, ja sogar die Ordnungsbehörden und die Polizei sind nicht befugt, sich Atteste zur Befreiung von der gesetzlichen Vorgabe zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung („Maskenpflicht“) vorlegen zu lassen.“ Diese Falschinformation und weitere irreführende Aussagen sorgen vereinzelt bereits für Verunsicherung bei Geschäftsinhabern und in der Bevölkerung insgesamt. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd stellt die geltende Rechtslage … Weiterlesen