Schankwirtschaften öffnen ab dem 19. September
Schankwirtschaften werden ab dem 19. September 2020 grundsätzlich unter gleichen Bedingungen wie Speisewirtschaften zugelassen, einschließlich des dort geltenden Tanzverbots. Ergänzend gilt, dass – in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss, – in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist, – sich jede Person einzeln registrieren muss,.Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut … Weiterlesen