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Warnung vor illegalen Sammlungen von Wertstoffen und Abfällen

Derzeit sind in den Briefkästen im Landkreis Mühldorf a. Inn wieder gehäuft Flyer zu finden, die Straßensammlungen von nicht mehr benötigten Gegenständen wie z.B. Elektrogeräten, Altmetall, Kleidung u.v.m. ankündigen. Dabei handelt es sich meist um nichtangezeigte gewerbliche Sammlungen, welche illegal und damit nicht zulässig sind, warnt das Landratsamt.

„Private Firmen dürfen Wertstoffe und Abfälle im Landkreis nur sammeln, wenn sie ihre Sammlung beim Landratsamt angezeigt und eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen haben. Ist die Sammlung nicht angezeigt – wie in den meisten Fällen – ist sie nicht legal. Darüber hinaus können sich unter den Sammelgegenständen auch gefährliche Abfälle befinden, für deren Sammlung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich ist. Die Sammlung von Elektrogeräten durch private Sammler ist generell unzulässig. Diese dürfen ausschließlich über einen Vertreiber, einen Hersteller oder über die Sammeleinrichtungen des Landkreises Mühldorf als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erfasst werden“, so das Team der Abfallwirtschaft.

Ziel der illegalen Sammlungen ist, an gewinnbringende Gegenstände heranzukommen. Die weniger lohnenden Dinge werden in vielen Fällen erst gar nicht mitgenommen oder gar in der freien Landschaft auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt.

Das Landratsamt appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, keine Wertstoffe oder Abfälle und vor allem keine Elektrogeräte an unseriöse Sammler abzugeben. Denn auch derjenige, der Wertstoffe und Abfälle für diese illegalen Sammlungen bereitstellt, kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese von Sammlern anschließend illegal entsorgt werden.

Im Landkreis Mühldorf a. Inn gibt es ohnehin keine Veranlassung, sich an diesen (illegalen) Sammlungen zu beteiligen, denn die Entsorgung von Wertstoffen und Abfällen ist für private Haushalte flächendeckend sichergestellt.

Bei den Wertstoffhöfen im Landkreis gibt es die Möglichkeit, Elektrogeräte und Altmetall kostenlos abzugeben. Altkleider können in allen Gemeinden über die Container an den Wertstoffinseln und Sperrmüll kann kostengünstig über den Sperrmüllscheck fachgerecht entsorgt werden.

Bei Fragen zur Verwertung und Entsorgung hilft das Team der Abfallberatung am Landratsamt gerne unter der Telefonnummer 08631/699-744 weiter. Auch auf den Internetseiten des Landratsamtes unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft finden sich viele Informationen zur richtigen Entsorgung.

Foto: Pixabay

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