Notwendige Reformen zur Zukunftssicherung der Filmstandorte
Bayern ist einer der führenden Filmstandorte in Deutschland. Neben erfolgreichen Filmproduktionsunternehmen, Studios sowie zahlreichen Produktionsdienstleistern, besitzt Bayern eine vielfältige Kino- und Filmfestivallandschaft. Die Filmbranche zählt in Bayern knapp 12.000 Beschäftigte und setzt jährlich über 2 Mrd. € um. Mit der bayerischen Filmförderung beim FilmFernsehFonds Bayern unterstützt die Staatsregierung die Branche kraftvoll, im Jahr 2023 mit über 42 Mio. €.
Der deutsche Produktionsstandort ist jedoch stark unter Druck. Zahlreiche Nachbarländer wie Tschechien und Österreich haben moderne Filmfördersysteme etabliert und sich hierdurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Deutschland muss in diesem Bereich zwingend nachziehen, um diese Wettbewerbsnachteile wieder auszugleichen und Schaden auch für den Standort Bayern abzuwenden. Der Bundesregierung ist es trotz des immer deutlicher werdenden Wettbewerbsdrucks bis heute nicht gelungen, die vor drei Jahren angekündigte Reform der Filmförderung umzusetzen. Zu den zentralen Reformpunkten, insbesondere zum Steueranreizmodell als Kernelement, gibt es bis heute nicht einmal abgestimmte Referentenentwürfe.
Bayern setzt sich weiterhin für eine nachhaltige Reform auf Bundesebene ein, die die Interessen aller Branchenteilnehmer und der Länder angemessen berücksichtigt und Deutschland und Bayern als attraktive, stabile und planungssichere Produktionsstandorte – national wie international – stärkt.
Die Reform muss insbesondere folgende Elemente umfassen:
Es braucht die Einführung einer steuerlichen Filmförderzulage, inkl. einem tragfähigen Vorschlag zur Kompensation der Einnahmeausfälle der Länder sowie zum Vollzug.
Auch eine Investitionsverpflichtung, die nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen führt, kann ein Bestandteil sein. Vorzugswürdig wäre diesbezüglich eine Selbstverpflichtung in Form einer Branchenvereinbarung.
Der Bund ist aufgefordert, für eine Novelle oder zumindest eine Verlängerung des Filmförderungsgesetzes zu sorgen. Andernfalls würde die Einnahmequelle Filmabgaben für die Filmförderanstalt des Bundes wegfallen.
Beitragsbild: von Andreas Glöckner auf Pixabay