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Nachtragshaushalt 2025 ohne neue Schulden und ohne neue Stellen

Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 bereits eine starke Finanzierungsgrundlage beschlossen. Der Freistaat Bayern stellt mit seiner Haushaltspolitik entschlossen unter Beweis, dass er – anders als der Bund in den vergangenen Jahren – vorausschauend und vorsorgend auch in den aktuell so herausfordernden Zeiten die Zukunft kraftvoll gestaltet. Mit dem Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2025 bekräftigt die Staatsregierung, dass der Freistaat Bayern auch weiterhin für eine solide, nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik in Bayern steht. Dafür ist neben einer klugen Prioritätensetzung weiterhin strikte Ausgabendisziplin erforderlich. Der Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 kommt ohne neue Schulden und ohne neue Stellen aus. Die Ausgaben können auf hohem Niveau fortgesetzt werden – zugleich wird Maß gehalten in anspruchsvollen Zeiten.

Die Staatsregierung hebt dabei folgende Eckpunkte des Nachtragshaushalts 2025 hervor:

Die Gesamtausgaben 2025 betragen insgesamt rund 77 Mrd. Euro.
Die Ausgaben 2025 steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 5 %.
Die Investitionsausgaben betragen insgesamt rund 12 Mrd. Euro.

Die Investitionsquote bleibt stabil bei rund 15 %. Die Bildungsausgaben bilden mit insgesamt rund 27 Mrd. Euro den größten Ausgabenblock im Staatshaushalt. Für Innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt rund 9 Mrd. Euro eingeplant. Für die Fortsetzung der Hightech Agenda Bayern ist insgesamt über eine halbe Milliarde Euro eingeplant. Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 werden keine zusätzlichen neuen Stellen ausgebracht.

Die Staatsregierung setzt mit dem Nachtragshaushalt 2025 mehrere Schwerpunkte:

Angesichts der schwachen Wirtschaftslage und Konjunkturaussichten in Deutschland ergeben sich auf der Einnahmenseite nach den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2024 für das Jahr 2025 prognostizierte Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen 2025.

Darüber hinaus ergeben sich im Haushaltsjahr 2025 aufgrund der niedrigeren Einwohnerzahlen Bayerns nach dem Ergebnis des Zensus 2022 negative finanzielle Folgewirkungen im Finanzkraftausgleich für das laufende Jahr 2025, für das 4. Quartal des Ausgleichsjahrs 2024 sowie aus einer nachträglichen Korrektur für das Ausgleichsjahr 2022 in einer Größenordnung von insgesamt rund 0,5 Mrd. Euro.

Auf der Ausgabenseite ergeben sich zwangsläufige Mehrausgaben insbesondere bei der Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern und für die Bewältigung der Folgen des Unwetters mit Hochwasser im Mai/Juni 2024.

Der kommunale Finanzausgleich 2025 erreicht trotz finanziell schwieriger Zeiten mit rund 12 Mrd. Euro einen neuen Höchststand. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um über 600 Mio. Euro. Die prognostizierten hohen Steuermindereinnahmen sowie die weiteren zwangsläufigen Mehrbelastungen insbesondere im Asylbereich stellen auch für den Staatshaushalt des Freistaates Bayern eine enorme finanzielle Belastung dar. Als Konsolidierungsmaßnahme soll daher im Nachtragshaushalt 2025 u.a. die haushaltsgesetzliche Sperre für das Haushaltsjahr 2025 von bisher 10 % auf 15 % erhöht werden. Der Nachtragshaushalt 2025 sieht ein Stellenhebungsprogramm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von insgesamt 5 Mio. Euro (Jahreskosten) für funktionslose Beförderungsämter für Lehrkräfte an Gymnasien, Realschulen, Beruflichen Schulen und Förderschulen vor. Die Stellenhebungen dürfen ab 1. November 2025 in ihrer neuen Wertigkeit in Anspruch genommen werden. Ein perspektivischer Ausblick auf den Doppelhaushalt 2026/2027 macht weitere deutliche Konsolidierungen auf der Ausgabenseite erforderlich, so dass im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung folgende Maßnahmen vorgesehen werden:

– Bereits im Nachtragshaushaltsgesetz 2025 wird für das Jahr 2026 ein generelles Stellenmoratorium sowie der Beginn eines mittelfristigen Abbaus in Höhe von 5.000 Stellen bis 2030 festgeschrieben.

– Um insbesondere die Unterrichtsversorgung an den bayerischen Schulen sicherstellen zu können, wird das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den begonnenen Dialogprozess zu Maßnahmen zur Einbringung zusätzlicher Arbeitskapazitäten des vorhandenen Personals zeitnah abschließen.

– Das Bayerische Landespflegegeld, das Bayerische Familiengeld und das Bayerische Krippengeld werden neu ausgerichtet und an die finanz- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen angepasst. Ziel ist dabei, unter Fortentwicklung der bisherigen Mittelverwendung zukünftig 50 % für direkte Leistungen und 50 % zur Stärkung der Strukturen einzusetzen. So kann das Angebot an Familien- und Kinderleistungen weiter bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales prüft, inwieweit die bisher monatlich an die Familien ausgezahlten Leistungen des Familiengeldes und des Krippengeldes zu einer einmaligen Leistung in Höhe von 3.000 Euro („Kinderstartgeld zum 1. Geburtstag“) zusammengefasst werden können.

– Der Auszahlungszeitpunkt für das bayerische Landespflegegeld wird auf den Beginn des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres, erstmals zum 01.01.2026, festgelegt. Das Pflegegeldjahr wird künftig an das Kalenderjahr angepasst.

Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wird prüfen, wie die für das Landespflegegeld vorgesehenen Mittel zukünftig zur Hälfte zur Stärkung der Pflegestrukturen, insbesondere auch der ambulanten Pflege, eingesetzt werden können.

Beitragsbild: Bayerische Staatskanzlei, München

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