Im GrünenNachrichten aus Bayern

Leben schützen, Vielfalt bewahren

Seit mehr als 100 Jahren setzt sich der BUND Naturschutz (BN) für die biologische Vielfalt in Bayern ein. Artenschutz ist heute notwendiger denn je, denn der natürliche Reichtum unserer Heimat schwindet zusehends. Spätestens seit die Insekten spürbar weniger werden, ist der Artenschwund im öffentlichen Bewusstsein angekommen.Doch es gibt auch hoffnungsvolle Entwicklungen. Manche einst ausgerottete Art kehrt langsam in ihre natürliche Heimat Bayern zurück, zum Beispiel Fischotter und Wolf. Das ist ein Grund zur Freude. Bei Teichwirten und Viehhaltern gibt es aber auch verständliche Sorgen. Hier gilt es, gemeinsam konstruktive Lösungen zu finden und die Betroffenen zu unterstützen, etwal beim Herdenschutz.Was wir jedoch klar zurückweisen, ist der Versuch, Tierarten als Sündenböcke hinzustellen und gegen Naturschutzrecht vorzugehen. Wenn es sein muss, gehen wir dafür auch vor Gericht und fordern das Einhalten von Recht und Gesetz ein.Wir Menschen sind nicht allein auf der Welt. Der Reichtum dieser Welt hängt an ihrer natürlichen Vielfalt, die in einem Netz aus Abhängigkeiten die Grundlage für eine intakte Natur und damit auch unser Leben bildet.Jeder kann einen Beitrag zum Artenschutz leisten. Schon im eigenen Garten oder auf dem Balkon bieten sich dafür Gelegenheiten – oder durch die Teilnahme an unseren Citizen Science Projekten wie der beliebten Hummel-Hotline, deren Ergebnisse aus diesem Jahr jetzt vorliegen.

Erfolg: Fischotter dürfen nicht getötet werden

Der Freistaat Bayern war gegen ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg in Berufung gegangen, nun hat der BN auch in höherer Instanz recht bekommen. Das Pilotprojekt an drei Oberpfälzer Fischteichen zur Entnahme von Fischottern ist nicht zulässig. BN fordert Existenzsicherungsprogramm für die Teichwirte.

Der Verwaltungsgerichtshof in München hat, wie erwartet, das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg von August 2021 bestätigt. Demnach dürfen keine Fischotter an Oberpfälzer Fischteichen entnommen werden. Der BN hatte damals gegen eine Genehmigung der Regierung der Oberpfalz zur Entnahme von Fischottern an drei Fischteichen geklagt. „Das jetzige Urteil des VGH ist eindeutig und war abzusehen“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner. „Das Gericht hat den strengen Schutzstatus des Fischotters abermals bestätigt und bemängelt, dass die Tötung genehmigt wurde, obwohl es keinen Nachweis dafür gibt, dass dadurch Schäden in der Teichwirtschaft zu verhindern sind. Freiwerdende Reviere werden nämlich schnell von anderen Fischottern besetzt.“

Der VGH hat eine Revision nicht zugelassen. „Wir hoffen sehr, dass das Thema damit endgültig vom Tisch ist, die Staatsregierung die Ende April beschlossene neue Fischotter-Abschuss-Verordnung zurückzieht und endlich wieder Maßnahmen für den Erhalt der Teichwirtschaft mit dem Otter in den Vordergrund rücken“, so Mergner weiter.  

Nach Einschätzung von Anwältin Dr. Franziska Hess, die den BN vor Gericht vertreten hat, wirft das Urteil auch ein Schlaglicht auf die geplante Fischotterverordnung der Staatsregierung: „Die Verordnung geht ja weit über den aktuellen Fall in der Oberpfalz hinaus. Fischotter sollen generell leichter getötet werden dürfen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich das VGH-Urteil deshalb auch auf die neue Verordnung auswirkt und sich die Staatsregierung sehr genau überlegen muss, wie weit sie hier wirklich gehen kann.“

Der BN bekennt sich klar zur Teichwirtschaft und fordert aufgrund der vielfältigen Probleme der bayerischen Teichbesitzer bereits seit vielen Jahren ein Existenzsicherungsprogramm, das heißt eine bessere finanzielle Grundförderung für eine naturnahe Teichwirtschaft mit hohem Artenreichtum und die Einführung eines Fischotter-Bonus-Modells bei Entschädigungen. Aufgrund des Landtagsbeschlusses von 2018 für die Tötung von Fischottern wurde dies von den bayerischen Landwirtschaftsbehörden jedoch bisher nicht aufgegriffen. Auch die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für eine extensive Teichwirtschaft werden nur auf einem sehr geringen Teil der Teichfläche genutzt.

Beitragsbild: Europäischer Fischotter, Foto: Christoph Bosch, Quelle BN

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