Corona: Inzidenz über 100 – Mühldorf lässt KiTAs und Schulen offen, Altötting schließt
Derzeit gibt es im Landkreis Mühldorf a. Inn 198 aktive Fälle. Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Mühldorf zum Stichzeitpunkt laut RKI (Stand: 27. Februar 2021, 03:10 Uhr) bei 106,2.
Trotzdem schließt das Landratsamt Mühldorf KiTAs und Schulen nicht.
Das Landratsamt erklärt dazu: Trotz steigender Corona-Infektionszahlen im Landkreis Mühldorf a. Inn bleiben die Schulen und Kindertageseinrichtungen wie bisher am Montag, den 01.03.2021 geöffnet. Das teilte Landrat Max Heimerl nach Abstimmung mit Regierungspräsidentin Maria Els mit. Am Freitag lag die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Mühldorf a. Inn laut Robert-Koch-Institut bei 91,5. Aufgrund einer Reihentestung in einem Mühldorfer Betrieb kämen zwar am Wochenende weitere Fälle mit dazu, es sei aber nicht absehbar, ob damit auch noch zu Beginn der kommenden Woche der relevante Wert über 100 liegen würde, so Landrat Heimerl. „Wir haben jetzt so entschieden, weil wir damit zumindest für den Wochenbeginn Planungssicherheit schaffen. Ob die Schulen und Kindertageseinrichtungen dann im Laufe der kommenden Woche weiter geöffnet bleiben, müssen und können wir dann am Montag entscheiden“, so Landrat Heimerl weiter.
Im Landkreis Altötting hingegen liegt die 7-Tage-Inzidenz nach Veröffentlichung des RKI heute (27.02.2021) bei 95,1. Die bereits vorliegenden Zahlen von heute Vormittag führen im Landkreis Altötting dazu, dass ab 27.02.2021 die 100er Grenze am Wochenende überschritten wird. Die stark ansteigenden Zahlen resultieren maßgeblich aus einem Corona-Ausbruch bei der Firma Fliegl in Mühldorf. Ein nicht geringer Anteil der betroffenen Mitarbeiter ist im Landkreis Altötting wohnhaft und fließt daher in die Altöttinger Inzidenz ein.
Der Landkreis Altötting schließt daher Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder. Außerdem gilt im Landkreis Altötting:
Mit Wirkung ab dem 28.02.2021 gilt daher im Landkreis Altötting:
- Die Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sind nach § 18 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIFSMV für Schülerinnen und Schüler geschlossen. Für die sich im Wechselunterricht befindlichen Jahrgangsstufen, d. h. für Abiturientinnen und Abiturienten, für die im Jahr 2021 Abschlussprüfungen durchgeführt werden, sowie für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen anstehen, gilt: Es findet inzidenzwertunabhängig weiterhin Wechselunterricht statt, wobei eine Teilung der Klasse bzw. des Kurses nur erforderlich ist, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten wird.
- Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform grundsätzlich untersagt. Zulässig bleiben hingegen Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist.
Für beide Landkreise tritt ab Sonntag, den 28.02.2021 die nächtliche Ausgangssperre. Untersagt ist zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Die Ausgangssperre kann erst wieder aufgehoben werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz an sieben aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 100 liegt.