Bayern zieht Schlussstrich unter Corona-Bußgelder
Bayern zieht einen umfassenden „Schlussstrich“ unter die noch nicht abgeschlossenen Corona-Bußgeldverfahren. Die zuständigen Behörden werden Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften nicht weiterverfolgen. Bei den zuständigen Verfolgungsbehörden anhängige Verfahren werden eingestellt und die Staatsanwaltschaften regen bei den Gerichten die Einstellung dort noch anhängiger Verfahren an. Bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden findet keine weitere Vollstreckung statt, die noch … Weiterlesen