Blaulicht

Wasserburg: Einsatzreiche Nacht

In der Nacht von Samstag auf Sonntag gab es keine Verschnaufpause für die Polizei Wasserburg. Neben „kleineren“ Einsätzen wie Ruhestörungen mussten viele weitere Einsätze abgearbeitet werden.

Bereits am frühen Abend fuhr ein 72-Jähriger mit einem VW auf einem Parkplatz im Eiselfinger Ortsteil Hafenham gegen einen geparkten Pkw. Grund für den „Rempler“ dürfte die Tatsache gewesen sein, dass der Mann wesentlich zu tief ins Glas geschaut hat. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab einen Wert von weit über einem Promille. Der 72-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, zudem drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe.

Gegen 22:00 Uhr wurde ein 19-jähriger Rollerfahrer mitsamt seines 17-jährigen Sozius zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Der 17-Jährige versuchte offensichtlich, sich eines kleinen Tütchens zu entledigen. Dieses konnte jedoch aufgefunden werden. In dem Tütchen befanden sich illegale Betäubungsmittel, die sichergestellt wurden. Auch bei dem 19-Jährigen konnten weitere Drogen gefunden werden. Da der Verdacht bestand, dass der 19-Jährige seinen Roller unter dem Einfluss von Drogen führte, musste auch er zur Blutentnahme. Zudem wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz eingeleitet.

Bei einer weiteren Kontrolle kurz nach Mitternacht wurde in der Alkorstraße in Wasserburg ein 19-Jähriger mit seiner 18-jährigen Begleiterin einer Kontrolle unterzogen. Auch hierbei konnten illegale Betäubungsmittel aufgefunden werden. Nach dem Fund folgten Hausdurchsuchungen bei dem Pärchen, sowie bei einer weiteren Person, einem 20-Jährigen aus dem Raum Wasserburg.

Gegen 05:00 Uhr verständigte eine entnervte Edlingerin die Polizei und beschwerte sich über einen Kradfahrer, der trotz der nächtlichen Stunde Runde um Runde durch Edling drehte. Die Polizei konnte den 17-jährigen Fahrer anhalten und stellte eine leichte Alkoholisierung fest. Da der junge Mann Fahranfänger ist, galt für ihn eigentlich die 0,0-Promille-Grenze.

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