Einführung eines Wasserentnahmeentgelts („Wassercent“)

Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Dabei gilt ein Freibetrag von 5.000 Kubikmeter pro Jahr. Das bedeutet: Wer Grundwasser entnimmt, zahlt erst ab der Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt. Bestimmte Wasserentnahmen sollen von der Abgabepflicht ausgenommen werden. Dazu gehören z.B. Wasserentnahmen aus Brunnen durch die Feuerwehr zum Löschen bei Bränden oder … Weiterlesen