Reparieren statt wegschmeißen – Reparatur von Elektrogeräten attraktiver machen
Nach dem Motto „reparieren statt wegschmeißen“, will das Europäische Parlament ein Recht auf Reparatur gesetzlich garantieren und schlägt dafür in seiner heutigen Sitzung konkrete Maßnahmen vor, um die Reparatur von Elektrogeräten systematisch, kosteneffizient und attraktiv zu gestalten.
Ein Hindernis für einen nachhaltigeren Konsum ist die sogenannte Obsoleszenz: das bedeutet, dass Produkte so konzipiert sind, dass sie nach einer bestimmten Zeit oder Nutzungsdauer nicht mehr funktionieren. In einigen Fällen sind die Komponenten der Geräte so befestigt, dass sie nicht herausgenommen und ersetzt werden können. Laut einer Eurobarometer-Umfrage würden aber 77 Prozent der Verbraucher in der EU ihre Waren lieber reparieren, als neue zu kaufen. Aufgrund der hohen Reparaturkosten und des mangelnden Service müssen sie aber letztendlich ihre Geräte entsorgen.
Dazu erklärt Prof. Dr. Angelika Niebler (CSU), Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe und Vorsitzende der CSU-Europagruppe:
„Wir wollen weg von der Wegwerfgesellschaft, denn viele Geräte können noch lange nach Ablauf der Garantie repariert und wieder genutzt werden. Die Reparatur elektronischer Geräte ist ein enormer Beitrag für den Umweltschutz, da sie zu einem geringeren Ressourcenverbrauch, weniger Treibhausgasemissionen und weniger Energieverbrauch führt.“
Zu den Maßnahmen, die im Europaparlament gefordert werden, gehört, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr und bessere Informationen über die Reparaturfähigkeit von Geräten erhalten und Garantiezeiträume verlängert werden. Auch sollen Reparaturen attraktiver gemacht werden, zum Beispiel durch Prämien für die Reparatur eines defekten Geräts oder den Erhalt eines Ersatzgeräts für die Dauer der Reparatur. Hersteller sollten verpflichtet werden, kostenlosen Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen zu gewähren und Software-Updates für einen Mindestzeitraum zu garantieren. Zudem sollen Geräte haltbarer gemacht werden und leichter zu reparieren sein und dazu abnehmbare und austauschbare Teile enthalten.
Dazu ergänzt Angelika Niebler: „Das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt für den Plan der EU, bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen. Diese ist Teil des europäischen Grünen Deals, dem Fahrplan der EU, um bis 2050 klimaneutral zu werden.“
Den Daten des Statistischen Bundesamts zufolge wurden allein in Deutschland im Jahr 2018 insgesamt 853.000 Geräte weggeworfen. In den 27 EU-Staaten wanderten 2018 insgesamt rund vier Millionen Tonnen ausgedienter Elektrogeräte in den Müll. Elektronik ist die am schnellsten wachsende Abfallquelle in der EU, es werden aber nur etwa 40 Prozent des in der EU anfallenden Elektroschrotts recycelt.