Regionale Hotspot-Regelungen in Mühldorf und Wasserburg werden aufgehoben
Die 7-Tages-Inzidenz liegt nun auch im Landkreis Mühldorf a. Inn seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 1000. Deshalb werden die regionalen Hotspot-Regelungen ab morgen Dienstag, 07. Dezember 2021, aufgehoben.
Folgende Einrichtungen und Betriebe dürfen daher ab morgen unter der Einhaltung der 2Gplus Regel (geimpft bzw. genesen und einem maximal 24 Stunden alten Schnelltest) wieder öffnen bzw. unter diesen Voraussetzungen können Veranstaltungen stattfinden:
- Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen
- Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten
Unter Einhaltung der 2G Regel dürfen folgende Betriebe und Einrichtungen wieder öffnen:
- Gastronomie
- Diskotheken, Bars und Kneipen müssen geschlossen bleiben
- Von 22.00 Uhr bis 05.00 gilt eine Sperrstunde
- 2G Regel gilt auch für den Außenbereich
- Beherbergungsbetriebe auch für touristische Zwecke
- Hochschulen
- Außerschulische Bildungsangebote
- Bibliotheken und Archive
- Körpernahe Dienstleistungen, die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind (Kosmetik- , Nagelstudios)
In Handel-, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher als ein Kunde je 10 m² sein.
Ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, gilt im Handel die 2G Regel. Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im privaten Bereich sind bereits seit Samstag in Kraft: Eine ungeimpfte Person darf sich demnach mit höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes treffen. Für Kinder gilt in diesem Zusammenhang die Altersbeschränkung bis 12 Jahre und 3 Monate.
Auch das Wasserburger Land (Landkreis Rosenheim) ist kein regionaler Hotspot mehr
Im Landkreis Rosenheim werden ab morgen die Hotspot-Regelungen aufgehoben
Der Landkreis Rosenheim ist ab dem 7. Dezember 0 Uhr keine Hotspot-Region mehr. Der maßgebliche Schwellenwert von 1.000 wöchentlichen Neuinfektionen wird im Kreisgebiet seit dem 2. Dezember, und damit seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen, durchgängig unterschritten. Das Landratsamt Rosenheim hat dies in einer Bekanntmachung im Amtsblatt formal festgestellt. Die Regelungen für einen regionalen Hotspot-Lockdown gelten daher ab dem 7. Dezember nicht mehr.
Das bedeutet, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen dürfen unter Beachtung von 2Gplus wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden. Bei Veranstaltungen in Gebäuden bzw. in geschlossenen Räumen sind maximal 25 Prozent der regulären Besucherkapazität zugelassen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen muss in jedem Fall gewährleistet sein.
Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen. Dabei gilt die 2G-Regel sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich. Schluss ist um 22 Uhr, dann beginnt die Sperrstunde. Unter Beachtung der 2G-Regel dürfen auch Beherbergungsbetriebe wieder aufsperren. Der Betrieb von Diskotheken, Bars und reinen Schankwirtschaften bleibt weiterhin untersagt.
Außerschulische Bildungseinrichtungen können wieder Präsenzveranstaltungen für Geimpfte und Genesene anbieten, gleiches gilt für die Hochschulen. Der Besuch von Kosmetikern oder Nagelstudios ist ebenfalls wieder unter 2G möglich, weil körpernahe, nichtmedizinische Dienstleistungen wieder zulässig sind.
Und in Handels- und Dienstleistungsbetrieben dürfen wieder mehr Kunden gleichzeitig in die Läden. Je zehn Quadratmeter ist ab Morgen ein Kunde erlaubt. Die Hotspot-Lockdown-Regeln sahen einen Kunden je 20 Quadratmeter vor.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang zudem, dass ab Mittwoch, den 8. Dezember, in ganz Bayern in den Läden 2G gilt, also geimpft oder genesen. Ausnahmen sind möglich, wenn es um den täglichen Bedarf geht. Dazu zählen beispielsweise Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Optiker, Blumenläden, Buchhandlungen, Baumärkte oder der Verkauf von Christbäumen.