PFOA-Belastung: Burghausen beschließt Millionenklage gegen Dyneon

Belastete Böden, teure Entsorgung und ausgebremste Bauprojekte: Burghausen will die finanziellen Folgen der PFOA-Belastung nicht länger allein tragen. Der Stadtrat hat eine Klage gegen das Chemieunternehmen Dyneon beschlossen.

Rund eine Million Euro will die Stadt zunächst gerichtlich zurückfordern. Das Geld ist nach Angaben des Rathauses bereits für den Umgang mit PFOA-belastetem Erdreich angefallen, unter anderem bei Bauarbeiten. Eingereicht werden soll die Klage noch in diesem Jahr. „Die Einreichung erfolgt noch heuer, wir gehen von November aus“, sagte Bürgermeister Florian Schneider dem Bayerischen Rundfunk.

Den Beschluss fasste der Stadtrat am 23. September. Die Stadt geht gemeinsam mit ihrer Wirtschaftsförderungsgesellschaft vor, deren Grundstücke teilweise stark belastet sind. Mit der Ausarbeitung soll die Kanzlei Graf von Westphalen beauftragt werden.

Finanziell reicht das Problem weit über die erste Klage hinaus. Zusätzlich will Burghausen Forderungen von rund 80 bis 100 Millionen Euro gegenüber 3M anmelden. Damit sollen mögliche weitere Ansprüche abgesichert werden. Die Stadt betont: Diese Forderungsanmeldung und die Leistungsklage sind rechtlich getrennte Schritte. Es handelt sich also nicht um eine bereits beschlossene Klage über 100 Millionen Euro. Das geht aus der Mitteilung der Stadt hervor.

Wie groß die Belastung ist, zeigt das städtische Zwischenlager: Dort liegen bereits etwa 50.000 Tonnen verunreinigtes Erdreich. Die Entsorgung dürfte mehrere Millionen Euro kosten. Dafür will die Stadt nicht in Vorleistung gehen. Aus Schneiders Sicht darf die Allgemeinheit nicht dauerhaft Kosten tragen, die sie nicht verursacht hat.

Auch die Standortentwicklung leidet. Gegenüber dem BR berichtete Schneider, Investoren hätten wegen erwarteter Zusatzkosten bereits Projekte abgesagt. Die Folgen reichen damit über den städtischen Haushalt hinaus.

Private Grundstückseigentümer und Bauherren werden durch das Vorgehen allerdings nicht automatisch vertreten. Sie müssen eigene Ansprüche selbst geltend machen, stellt die Stadt Burghausen klar.

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