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Newcastle-Krankheit erreicht Landkreis Mühldorf: Schutzmaßnahmen ausgeweitet – UPDATE – Überwachungszone wird teilweise aufgehoben

Landkreis Mühldorf a. Inn – Nach dem Ausbruch der Newcastle-Krankheit Anfang März in einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-Sankt Veit gibt es nun eine erste vorsichtige Entspannung: Teile der eingerichteten Überwachungszone werden ab kommenden Montag aufgehoben.

Wie das Landratsamt Mühldorf mitteilt, fallen ab dem 6. April 2026 mehrere Gemeinden aus der bisherigen Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern heraus. Konkret betrifft dies die Gemeinden Lohkirchen, Mettenheim, Niederbergkirchen, Oberbergkirchen sowie alle bebauten Gebiete der Gemeinde Schönberg.

Einschränkungen im Norden bleiben bestehen

Vollständige Entwarnung gibt es jedoch noch nicht. Im nördlichen Landkreisgebiet bleiben weiterhin eine Überwachungszone sowie eine kleinere Schutzzone bestehen. Hintergrund sind weitere Ausbrüche in den benachbarten Landkreisen Rottal-Inn und Landshut, deren Restriktionszonen weiterhin in den Landkreis Mühldorf hineinreichen.

In diesen Bereichen gilt nach wie vor eine Aufstallpflicht für Geflügel, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Neue Allgemeinverfügung tritt am 6. April in Kraft

Die konkreten Regelungen sowie die exakte Abgrenzung der verbleibenden Zonen werden durch eine neue Allgemeinverfügung des Landratsamts festgelegt. Diese wurde im Amtsblatt Nr. 22 vom 2. April 2026 veröffentlicht und tritt am 6. April um 0 Uhr in Kraft.

Darin enthalten sind alle aktuell geltenden Maßnahmen für Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten.

Keine Sondermaßnahmen außerhalb der Zonen

Außerhalb der Schutz- und Überwachungszonen gelten derzeit keine besonderen Einschränkungen. Dennoch ruft das Landratsamt alle Geflügelhalter im Landkreis eindringlich dazu auf, ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen.

Wer seine Tierhaltung bislang noch nicht beim Veterinäramt angezeigt hat, sollte dies umgehend nachholen. Entsprechende Formulare stellt das Landratsamt online zur Verfügung.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Für Fragen – insbesondere zu den geltenden Schutzmaßnahmen – steht das Veterinäramt des Landkreises per E-Mail zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern veröffentlicht zudem das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf seiner Internetseite.

Beitragsbild:/Legende: Die Situation im Landkreis Mühldorf a. Inn ab Montag, 6. April: Die verbliebene Schutzzone nach dem Ausbruch im Gemeindebereich von Gangkofen (rotes Segment an der nördlichen Landkreisgrenze) betrifft die Ortsteile Altersberg, Linden und Oberndorf im Gemeindegebiet der Stadt Neumarkt Sankt Veit. Darüber hinaus besteht eine Überwachungszone (blaue Linie südlich von Neumarkt-St. Veit), die durch die Ausbrüche in den nachbarlandkreisen definiert ist.


Hintergrund: Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel, die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Für Menschen gilt sie in der Regel als ungefährlich.


Am 26. März 2026 wurde in einem großen Masthähnchenbetrieb bei Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. In Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern wurden umgehend Schutz- und Überwachungsmaßnahmen eingeleitet – mit Auswirkungen auch auf den Landkreis Mühldorf am Inn.


🚧 Betroffene Gebiete im Landkreis Mühldorf

Die eingerichtete Schutzzone (3 km Radius) reicht in einen kleinen Teil des Landkreises Mühldorf hinein. Konkret betroffen sind folgende Ortsteile im Gemeindegebiet von Neumarkt-Sankt Veit:

  • Altersberg
  • Linden
  • Oberndorf

Zusätzlich besteht eine Überwachungszone (10 km Radius), die ebenfalls in den Landkreis hineinragt. Diese überschneidet sich jedoch mit einer bereits bestehenden Zone, sodass sich hier keine neuen Änderungen ergeben.


📄 Maßnahmen und offizielle Regelungen

Die konkreten Vorgaben für den Landkreis Mühldorf am Inn wurden durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn per Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht.

Diese beinhalten unter anderem:

  • strenge Biosicherheitsmaßnahmen
  • mögliche Einschränkungen beim Tierverkehr
  • Überwachungspflichten für Geflügelhaltungen

👉 Wichtig: Außerhalb der Schutz- und Überwachungszonen gelten derzeit keine zusätzlichen Einschränkungen.


⚠️ Aufruf an Geflügelhalter

Das Veterinäramt fordert alle Geflügelhalter im Landkreis auf:

➡️ Wer seine Tierhaltung noch nicht gemeldet hat, soll dies unverzüglich nachholen.

Dies ist entscheidend, um im Seuchenfall schnell reagieren zu können und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.


🦠 Hintergrund: Was ist die Newcastle-Krankheit?

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel. Sie kann:

  • schwere Krankheitsverläufe verursachen
  • hohe Tierverluste nach sich ziehen
  • erhebliche wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft auslösen

Für den Menschen besteht in der Regel keine ernsthafte Gefahr, dennoch sind strenge Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, um die Ausbreitung einzudämmen.


📞 Weitere Informationen

Für Fragen – insbesondere zu den geltenden Maßnahmen – steht das Veterinäramt des Landkreises Mühldorf per E-Mail zur Verfügung.

Aktuelle Entwicklungen und fachliche Informationen zur Krankheit stellt außerdem das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit online bereit.

Beitragsbild: Die aktuelle Situation im Landkreis Mühldorf a. Inn (Stand 26.03.2026 – 13 Uhr): Die neue Schutzzone (rotes Segment an der nördlichen Landkreisgrenze) betrifft die Ortsteile Altersberg, Linden und Oberndorf im Gemeindegebiet der Stadt Neumarkt Sankt Veit. Darüber hinaus besteht nach wie vor die Schutzzone (roter Kreis) nach dem amtlich festgestellten Ausbruch vom 5. März 2026 sowie die Überwachungszone (blauer Kreis), in der sich keine Änderungen ergeben.

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