Freistaat setzt auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Bürgerinnen und Bürger
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter rufen dazu auf, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zu dem auch der Regionalverkehr zählt, auch nach dem Ende der Maskenpflicht ab Samstag (10. Dezember) weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Gesundheitsminister Holetschek betonte am Freitag in München: „Statt Maskenpflicht setzen wir jetzt auf Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Klar ist: Masken schützen vor Atemwegsinfektionen. Deshalb appellieren wir: Tragen Sie in den Verkehrsmitteln des ÖPNV weiterhin eine Maske – auch, wenn es keine Pflicht mehr ist! So helfen alle mit, sich selbst und vor allem besonders gefährdete Menschen zu schützen – nicht nur vor Corona, sondern auch vor dem Influenzavirus und dem RS-Virus, die beide momentan stark verbreitet sind.“
Verkehrsminister Bernreiter sagte: „Die Maskenpflicht im ÖPNV war in den letzten gut zweieinhalb Jahren ein wichtiger Baustein, das Pandemiegeschehen so gut wie möglich unter Kontrolle zu halten. Vor dem Hintergrund der entspannteren Corona-Lage entfällt ab Samstag die Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs in Bayern – also in Nahverkehrszügen, S- und U-Bahnen, Trambahnen und Bussen. Corona bleibt aber genauso wie andere Erreger eine Herausforderung für unsere Gesellschaft. Ich bedanke mich daher bei allen Fahrgästen, die auch weiterhin eigenverantwortlich Maske tragen und so sich und andere schützen.“ Da der Regionalverkehr (etwa Regionalzüge wie zum Beispiel auch RegionalBahn, RegionalExpress, Meridian etc.) zum Nahverkehr zählt, entfällt somit die Maskenpflicht auch dort.
Die notwendigen Änderungen fließen in die 17. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein, wie der Ministerrat am Dienstag beschlossen hatte. Die Verordnung wird demnach bis zum 20. Januar 2023 verlängert, die Änderungen zur Maskenpflicht treten am Samstag in Kraft. Die Maskenpflicht im Fernverkehr (u. a. Inter City Express, ICE Sprinter, TGV, Inter City, Euro City, RailJet und EuroNight), die aufgrund von Bundesrecht erlassen wurde, bleibt davon unberührt.
Weiterhin gelten bis 7. April 2023 unmittelbar nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes FFP2-Maskenpflichten in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt darüber hinaus nach Bundesrecht für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. Bayern hat diese Verpflichtung um eine Maskenpflicht für Beschäftigte in bestimmten medizinischen Einrichtungen und um eine Maskenpflicht für Beschäftigte, Bewohner sowie Besucher in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen ergänzt. Außerdem bleiben positiv getestete Personen in Bayern nach der Allgemeinverfügung (AV) Corona-Schutzmaßnahmen verpflichtet, Maske zu tragen – dies gilt auch weiterhin im ÖPNV.
Holetschek betonte: „Dass Eigenverantwortung und Rücksichtnahme die Pflicht ablösen, ist konsequent. Klar ist: Wir beobachten das Infektionsgeschehen genau und stützen uns hierbei auf das laufende COVID-19-Monitoring des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), in das viele Indikatoren einfließen. Das Monitoring zeigt: Aktuell stagnieren die Corona-Infektionen auf niedrigem Niveau. Die momentan hohe Rate an Atemwegsinfektionen ist vor allem durch Influenzaviren und das RS-Virus bedingt. SARS-CoV-2 spielt nur mehr eine untergeordnete Rolle.“
Holetschek erläuterte: „Das IfSG des Bundes bietet nur wegen Corona eine ausdrückliche Grundlage für eine allgemeine Maskenpflicht. Zur Bekämpfung bereits lange bekannter, regelmäßig saisonal auftretender Krankheitserreger wie Influenza und RS-Virus sieht das IfSG keine Befugnis für allgemeine Maskenpflichten vor. Ich würde es begrüßen, wenn möglichst viele Menschen in Herbst und Winter freiwillig in Bus und Bahn Maske tragen. Dafür setze ich mich ein – und wir werden für das freiwillige Tragen von Masken auch verstärkt werben, etwa in den Sozialen Netzwerken mit der Zielrichtung ‚Danke, dass Sie Maske tragen‘. Wir empfehlen zudem, die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen vornehmen zu lassen und die während der Pandemie gut eingeübten Hygieneregeln auch weiterhin zu befolgen.“