Marktl: Corona-Party aufgelöst
SÜDLICHES OBERBAYERN. Etliche Einsätze mit Bezug zur Corona-Pandemie beschäftigten die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auch an diesem Wochenende. Erneut mussten zahlreiche Privatfeiern aufgelöst und Verstöße gegen die geltenden Infektionsschutzbestimmungen angezeigt werden.
Nachdem bereits am Freitag, 26. März 2021, Beamte eine Feier in Traunstein beendet hatten und in der darauffolgenden Nacht einige „Corona-Partys“ in Rosenheim aufgelöst worden waren und dort auch Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre angezeigt wurden (wir berichteten mit Pressemeldung vom 27.03.2021), musste die Polizei auch in anderen Gemeinden ähnlich gelagerte Verstöße verfolgen:
– Nach einer Mitteilung über eine Feier mit mehreren Personen an einem Anwesen in Marktl (Lkr. Altötting), traf die Polizei dort am Freitagabend gegen 21.00 Uhr 10 Personen an. Sie stammten aus 7 verschiedenen Hausständen, saßen beisammen und feierten. Die Zusammenkunft wurde von der Polizei beendet, die Personalien wurden aufgenommen und Anzeigen gefertigt.
– Nachdem sich Nachbarn über Lärm bei der Polizei beschwert hatten, überprüften mehrere Streifenwagenbesatzungen am Freitagabend ein Anwesen in Rott am Inn (Lkr. Rosenheim). Letztlich wurden 6 Personen festgestellt, gegen die Platzverweise ausgesprochen und Anzeigen erstellt wurden. Aufgrund der Feststellungen vor Ort vermutet die Polizei, dass weitere Gäste die Örtlichkeit kurz zuvor bereits verlassen hatten.
– Am Samstagabend, 27. März, löste die Polizei gegen 22.00 Uhr eine Privatfeier in Schechen (Lkr. Rosenheim) auf. Nachbarn hatten sich zuvor bei der Polizei beschwert. Gegen 10 Personen wurden Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet.
– Nach einem Hinweis überprüfte die Polizei am Samstagabend gegen 20.00 Uhr in Geretsried (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen) einen gastronomischen Betrieb. Weil vor Ort festgestellt wurde, dass weder das Personal, noch wartende Kunden die Infektionsschutzbestimmungen eingehalten hatten, wurden Platzverweise ausgesprochen und Anzeigen aufgenommen.
– Wegen der Mitteilung über eine Ruhestörung war die Polizei am Sonntagmorgen, 28. März, gegen 03.30 Uhr zu einem Wohnanwesen in Schongau gefahren. Gegen 14 Personen, die dort verbotswidrig in einer Privatwohnung gefeiert hatten, wurden Anzeigen erstattet. Die Party wurde aufgelöst.
Alle Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz, welche von der Polizei in den genannten Fällen erstattet wurden, werden an die örtlichen Landratsämter als zuständige Verfolgungsbehörden zur weiteren Bearbeitung abgegeben.