Lkr. Altötting: 2 Kilogramm Marihuana im Wald entdeckt – 19-Jähriger verhaftet
Die Kriminalpolizei Mühldorf am Inn führt seit Jahresanfang unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft intensive Ermittlungen wegen Verdachts auf Cannabishandel gegen einen 19-Jährigen. Ein aktuell erlassener Haftbefehl wurde heute Morgen, 10. April 2024, durch das Fachkommissariat für Rauschgiftkriminalität vollzogen. Begleitend durchsuchten die Beamten – unterstützt von Einsatzkräften der Zentralen Einsatzdienste (ZED) Traunstein – mehrere Objekte in einer Landkreisgemeinde. Der 19-Jährige wird der Ermittlungsrichterin vorgeführt.
Im Dezember 2023 wurde in einem Waldstück ein verschlossener Tresor aufgefunden. Zur Klärung möglicher Hintergründe übernahm zunächst das Kommissariat Erkennungsdienst / Spurensicherung der Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn die Untersuchungen. Bei der Öffnung des Tresors wurde neben 2 Kilogramm Marihuana und Utensilien für den Rauschgifthandel, eine Schreckschusspistole gefunden. Aufgrund der Umstände wurde durch die Ermittler des Fachkommissariats 4 (Rauschgiftkriminalität) unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein ein Verfahren wegen des Verdachts auf bewaffnetem Cannabishandel eingeleitet.
Im Zuge der Ermittlungen geriet ein junger Mann (19) ins Visier der Kriminalpolizisten. Da sich die Hinweise verdichteten, dass der Beschuldigte fortwährend im Landkreis gewerbsmäßig mit Cannabis Handel treibt, wurde nun durch die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Traunstein Haftbefehl gegen den Heranwachsenden erlassen. Auch der Verkauf von Kokain in nicht geringer Menge steht im Raum.
Am heutigen Mittwochmorgen (10.04.2024) erfolgte durch die Rauschgiftermittler mit Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen der Zentralen Einsatzdienste (ZED) Traunstein ein größerer Einsatz, bei welchem der Tatverdächtige verhaftet und mehrere Wohnungen und Räumlichkeiten im Umfeld des Beschuldigten durchsucht wurden. Es konnten weitere knapp 2 Kilo Marihuana, mehrere Tausend Euro Bargeld, mehrere Waffen sowie umfangreiche Gegenstände zum Rauschgifthandel sichergestellt werden.
Das zum 1. April in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) sieht für den gewerbsmäßigen Cannabishandel als besonders schweren Fall eine Straferwartung von bis zu 5 Jahren vor. Im Fall des bewaffneten Cannabishandels in nicht geringer Menge ist die gesetzlich vorgesehene Strafe in der Regel nicht unter zwei Jahren.
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