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Landkreis Mühldorf a. Inn: Corona-Ampel springt auf dunkelrot

Die Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis steigt rasant an. Heute (26.10.2020 Stand 8 Uhr) belief sich die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner wie in der täglichen Statusmeldung bereits veröffentlicht  auf 147,6. Ohne Infektionsgeschehen am Putenschlachthof Ampfing liegt diese bei 91,5. Mit den im Laufe des heutigen Tages bekannt gewordenen weiteren Neuinfektionen wird die 7-Tages-Inzidenz morgen insgesamt über 150 liegen und auch ohne das Infektionsgeschehen am Putenschlachthof Ampfing den Inzidenz-Wert von 100 überschreiten.

Daher hat der Corona-Krisenstab des Landratsamtes heute beschlossen, die verschärften Regeln bei Überschreitung der neuen 100er-Grenze bei der 7-Tages-Inzidenz anzuwenden. Der Landkreis hat heute eine geänderte Allgemeinverfügung veröffentlicht, so dass die Neuregelungen am 27.10. in Kraft treten.  

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Auflagen bei Überschreitung der 50er-Inzidenz gelten damit ab Dienstag, 27.10.2020 folgende Einschränkungen:

Gastronomie:

Die Sperrstunde gilt ab 21 Uhr bis 6 Uhr! Tankstellen dürfen ebenfalls ab 21 Uhr bis 6 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr.

Teilnehmerbegrenzung bei Veranstaltungen aller Art:

Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art. Dies gilt auch für Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie in den Bereichen Kultur, Musik, Theater, für Vereinsveranstaltungen und in Kinos. Ausgenommen sind Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen.

Die Regelungen im Detail sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-mue.de direkt unter der Rubrik „Allgemeinverfügung“ zu finden.

Landrat Max Heimerl erklärt: „Das Infektionsgeschehen außerhalb des Putenschlachthofs Ampfing ist extrem dynamisch. Daher mussten wir unverzüglich handeln. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die zusätzlichen Einschränkungen und um ihre Unterstützung. Wir alle müssen jetzt unsere Kontakte noch weiter einschränken. Ich hoffe, dass wir es so gemeinsam schaffen, die Verbreitung des Virus wieder einzudämmen.“

Die neue Allgemeinverfügung in der Fassung vom 26.10.2020 tritt mit Wirkung ab dem 27.10.2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 02.11.2020. Die Allgemeinverfügung sowie die Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung können im Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, Zimmer 0.111 während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Internetseite unter www.lra-mue.de abrufbar.  

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