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Hat der Zaunlehen-Weg tatsächlich jede Bedeutung verloren?

„Aufgrund des Beschlusses vom Gemeinderat vom 10.01.2023 wird beabsichtigt, den unter 1 aufgeführten, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gemäß Art. 8 BaYStrWG nach der vorgeschriebenen Bekanntmachungsfrist von 3 Monaten einzuziehen, weil er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.“

Verteiler Bekanntmachung 13.01.2023:
Amtstafeln: Rathaus Kraiburg, Frauendorf, Ensdorf
Angeheftet am 19.01.2023 Abgenommen 09.02.2023

Es geht um den Zaunlehen-Weg in Kraiburg, der an der Trostberger Straße beginnt und an Zaunlehen vorbei nach Kolbing führt. Spaziergänger und Radfahrer kennen den Weg. Auch auf inn-sider.de haben wir unter der Marktgemeinde Kraiburg (Wandertipp ganz unten) auf diesen schönen Wanderweg hingewiesen.

Nun hat der Zaunlehen-Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren, hat der Kraiburger Gemeinderat beschlossen.

INN-SIDER hat sich an Monika Bönisch, die Geschäftsstellenleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg gewandt, u. a. mit der Frage, welche Begründung dieser Entscheidung zugrunde liegt. Monika Bönisch antwortete richtigerweise, dass es sich um ein laufendes Verfahren handle. INN-SIDER fragte aber weiter, welche Konsequenzen das für die betroffenen Anwohner habe und wie die zukünftige Nutzung als Wander- und Radweg aussehe. „Zu gegebener Zeit wird der Gemeinderat eine weitere Entscheidung über diesen Weg treffen“ und „Weitere Auskünfte können wir derzeit nicht erteilen.“, so die Geschäftsstellenleiterin.

Am 29.03.2023 berichtet der Mühldorfer Anzeiger, dass der jetzige Eigentümer das Zaunlehen-Anwesen vor zwölf Jahren gekauft hat. Eine Widmung als öffentlicher Weg war damals trotz intensiver Nachfragen nirgendwo vermerkt oder bekannt. Der Weg wurde immer als Privatweg wahrgenommen, so der Eigentümer gegenüber dem Mühldorfer Anzeiger.
INN-SIDER liegt allerdings ein Bestandsverzeichnis der Marktes Kraiburg vor, demnach ist der Zaunlehen-Weg ein „Öffentlicher Feld- und Waldweg“ – Stand 18.08.1960.

Seit weit über 60 Jahren also ist der Zaunlehen-Weg öffentlich, vielleicht auch schon länger.

Zwei Waldbesitzer brauchen den Weg, um an ihre Grundstücke zu kommen und ihre Waldstücke zu pflegen. Einer davon ist Roland Gaisbauer, er befürchtet überdies die Anwohner und Besitzer des Weges betreiben diesen Einzug um ihn um sein Geh- und Fahrtrecht zu bringen und sieht hier eine direkte Einflussnahme der Gemeinde. Roland Gaisberger: „Unbestritten habe nicht nur ich als Eigentümer mehrerer Geh- und Fahrtrechte, abgehend vom Zaunlehen-Weg, sondern auch andere Kraiburg Bürger und Institutionen (AWO-Wohnheim in Kolbing, Schule Kraiburg, Kulturkreis mit angrenzenden Denkmälern z. B. Wegkreuz am Zaunlehen und Bild Muttergottes mit Kind, Heimatverein etc.) haben ein Interesse, dass dieser Weg seine Öffentlichkeitswidmung behält.“

Den Zaunlehen-Weg von der Trostberger Straße bis nach Kobling und über Maximilian wieder nach Kraiburg zu wandern oder zu radeln, lohnt auf alle Fälle.

Und wenn Sie als betroffene Bürgerin oder betroffener Bürger Einwendungen vorbringen können oder wollen, so können Sie noch schriftlich Einspruch bis 19.04.23 bei der Gemeinde Kraiburg einzulegen.

Zu gegebener Zeit wird der Gemeinderat eine weitere Entscheidung über diesen Weg treffen, so die Geschäftsstellenleiterin der VG Kraiburg. Bleibt abzuwarten wie und vor allem welche Argumente  für die Entscheidungsfindung herangezogen werden.

Fotos: © inn-sider.de

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