Landkreis Mühldorf a. Inn – Einweg-Vapes dürfen nicht in den Restmüll. Seit dem 1. Juli 2026 können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre gebrauchten Geräte nicht nur an den kommunalen Wertstoffhöfen, sondern auch kostenlos bei den Verkaufsstellen zurückgeben. Ein Neukauf ist dafür nicht erforderlich.
Was sind Einweg-Vapes?
Einweg-Vapes, auch Einweg-E-Zigaretten genannt, sind elektronische Geräte zum Verdampfen einer Flüssigkeit. Nach dem Verbrauch werden sie komplett entsorgt. Sie enthalten jedoch neben Kunststoff und Elektronik auch einen fest verbauten Lithium-Ionen-Akku und zählen deshalb zu den Elektroaltgeräten.
Warum gehören Einweg-Vapes nicht in den Restmüll?
In den Geräten stecken wertvolle Rohstoffe, die durch Recycling wiedergewonnen werden können. Werden Einweg-Vapes im Restmüll entsorgt, gehen diese Rohstoffe verloren.
Hinzu kommt ein Sicherheitsrisiko: Beschädigte Lithium-Ionen-Akkus können Brände in Müllfahrzeugen, Sortieranlagen oder Abfallbehandlungsanlagen verursachen und dadurch Menschen sowie die Entsorgungsinfrastruktur gefährden.
Wo können Einweg-Vapes abgegeben werden?
Die Geräte können kostenlos entsorgt werden:
- an den kommunalen Wertstoffhöfen
- bei allen Verkaufsstellen, die Einweg-Vapes anbieten
Eine Rückgabe ist ohne Neukauf möglich.
Fragen?
Das Team der Abfallwirtschaft informiert gerne telefonisch unter 08631/699-744 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@lra-mue.de.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft sowie in der Abfall-App.
Gut für Umwelt und Gesundheit
Einweg-Vapes sind als Wegwerfprodukt besonders ressourcenintensiv. Für eine vergleichsweise kurze Nutzungsdauer werden Kunststoffe, Metalle und Lithium verbaut, die anschließend entsorgt werden müssen. Wer auf Einweg-Vapes verzichtet, schont Ressourcen, vermeidet Abfälle und leistet einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Der Verzicht auf E-Zigaretten wäre die beste Wahl.
Beitragsbild: Image by haiberliu from Pixabay