DEHOGA gegen Pläne des Bundesgesundheitsministers
Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz stellt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern fest, dass eine erneute einseitige Benachteiligung des Gastgewerbes unakzeptabel ist. DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Entweder alle oder keiner: Die im Entwurf vorgeschlagene Einführung der 3G-Regel für die Innengastronomie und Hotelübernachtungen unabhängig von Bewertungskriterien ist weder nachvollziehbar noch verhältnismäßig. Sie ist sogar kontraproduktiv, denn hierdurch wird wieder eine Verlagerung von Feiern und Veranstaltungen in den privaten Raum stattfinden, wo keine Schutz- und Hygienekonzepte greifen.“ Auch muss der darüber hinaus geplante Ausschluss von Getesteten weiterhin in der Entscheidung des jeweiligen Betreibers liegen und darf nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Geppert: „Es ist unverständlich, dass bei Urlaubsrückkehrern der negative Test den Zugang zum Land ermöglichen soll, bei Betrieben dies aber dann nicht ausreicht.
Nicht akzeptabel ist es, dass erneut das Gastgewerbe einseitig im Fokus steht. Impfen ist der sicherste Weg, um aus der Pandemie zu kommen, viele Betriebe des Gastgewerbes unterstützen sogar freiwillige Impfanreize. Es gibt aber Menschen, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht impfen lassen können. Spekulationen darüber, diese jetzt vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen, ihnen den Zugang zu gastgewerblichen Betrieben, in denen auch viele Familienfeiern zu allen Anlässen stattfinden, zu verwehren, birgt sozialpolitischen Sprengstoff. Entweder ist das Infektionsgeschehen nicht so schlimm, dann bedarf es keiner Benachteiligung einer einzelnen Branche. Oder die Lage spitzt sich zu, dann muss gleiches Recht für alle herrschen: Warum überlegt man dann nicht beispielsweise eine generelle Homeoffice-Pflicht für Ungeimpfte oder Homeschooling für ungeimpfte Lehrer. Das Gastgewerbe leidet als eine der hauptbetroffenen Branchen wirtschaftlich massiv unter den Auswirkungen der Pandemie, ihm darf die Politik kein erneutes Sonderopfer abverlangen.“