Dienstbereichsgrenzen der Polizei Altötting und Burghausen verändern sich zum 1. Januar 2021
Zum 1. Januar 2021 verändern sich die örtlichen Zuständigkeiten der beiden Polizeiinspektionen Altötting und Burghausen (Kontaktdaten). Für polizeiliche Belange der Gemeinde Garching an der Alz ist dann ausschließlich die Polizei Altötting zuständig. Im Gegenzug übernimmt die Polizeiinspektion Burghausen die komplette Zuständigkeit für die Gemeinden Stammham und Marktl.
Effizienteres Arbeiten und ein Mehr an Bürgerfreundlichkeit – diese beiden Gedanken stehen hinter den Änderungen, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Ab diesem Tag liegt die polizeiliche Zuständigkeit der gesamten Gemeinde Garching an der Alz bei der Polizeiinspektion Altötting. Im Gegenzug übernimmt die Polizeiinspektion Burghausen die Zuständigkeit für die Gemeinden Stammham und Marktl.
Einsatztaktische Überlegungen des Polizeipräsidiums und der betroffenen Dienststellen führten in den letzten Monaten zu Planungen, die Dienstbereichsgrenzen zu ändern. Mussten beispielsweise Beamte aus Altötting in der Vergangenheit bei Einsätzen in Stammham rund 23 Kilometer und mindestens 20 Minuten Anfahrt in Kauf nehmen, ist diese Gemeinde dagegen von Burghausen aus nur 14 Kilometer entfernt und in 13 Minuten zu erreichen. Ähnliches gilt im Gegenzug z.B. für den Garchinger Ortsteil Wald. Er liegt für die bislang zuständige PI Burghausen verkehrstechnisch ungünstig, die Altöttinger Polizei kann zukünftig deutlich schneller vor Ort sein. Das bringt Vorteile beim Notruf- und Einsatzmanagement. Und natürlich profitieren davon auch die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gemeinden: Keine Mehrfachzuständigkeiten mehr, kürzere Anfahrtswege, die Polizei ist dadurch schneller vor Ort und mehr sichtbare polizeiliche Präsenz in den drei Orten.
An einer Besonderheit im Chemiedreieck hält die Polizei aber fest: fachliche und einsatztaktische Erwägungen führten dazu, dass die bisherige Zuständigkeitsregelung im Bereich Burgkirchen-Gendorf beibehalten wird und dort weiterhin die Polizeiinspektion Altötting zuständig ist. Der südlich der Alz gelegene Gemeindebereich Burgkirchen liegt in der Zuständigkeit der Polizei Burghausen.
Personelle Veränderungen der Personalzahlen der Dienststellen in Altötting und Burghausen mussten nicht vorgenommen werden. Auch die notwendig gewordenen Aktualisierungen in den öffentlichen und polizeiinternen Datenbanken und Auskunftsdateien (Telefonpläne, Statistikverzeichnisse, Internetseiten usw.) wurden zwischenzeitlich schon vorbereitet.