Mühldorfer Bierkrieg von 1963

Im Vorfeld des Mühldorfer Volksfestes 1963 gab es einigen „Wirbel“ um ein weiteres Bierzelt zu den schon bestehenden Zelten der Turmbrauerei und der Weißbierbrauerei Unertl. Die Brauerei Erharting, die schon Jahrzehnte vorher mit einem „Riesenbierzelt“ auf dem Mühldorfer Volksfest vertreten war, wollte als regionale Brauerei deren Ursprung ja am Mühldorfer Stadtplatz war, ebenfalls am Fest teilhaben. Die schon erwähnten Mühldorfer Brauereien befürchteten jedoch Umsatzeinbußen und forderten die Stadt auf, ein zusätzliches Bierzelt zu verhindern. 

Am 24.August 1963 informiert der Mühldorfer Anzeiger über den „Mühldorfer Bierkrieg“ wie folgt:

Das ist der Volksfestauftakt 1963

Bierkrieg zwischen der Stadt Mühldorf und der Turmbrauerei

Zum erstenmal in der Geschichte des Mühldorfer Volksfestes – Drittes Bierzelt bleibt

Mühldorf: Das hat es in der Geschichte des Mühldorfer Volksfestes noch nicht gegeben. Kurz vor dem heutigen Auftakt der „Wiesn Gaudi“, die alljährlich wieder zehn Tage lang rund 50.000 Menschen in ihren Bann ziehen wird, ist zwischen der Turmbrauerei und der Stadt Mühldorf ein Bierkrieg ausgebrochen, der inzwischen „schäumende Wellen“ geschlagen hat. Das dritte Bierzelt jedoch, „Anlaß allen Übels“ hat die stürmische Auseinandersetzung unbeschadet überstanden und Schützenwirt Alois Dörfl wird der lachende Dritte sein.                                                                                                

Die Turmbrauereiwird die Stadt Mühldorf verklagen. Und zwar gleich in zwei Fällen. Dies kündigte Rechtsanwalt Erich Reiter gestern dem Anzeiger gegenüber an. Einmal fordert die Turmbrauerei eine „erhebliche“ Schadenersatzsumme von der Stadt, die beschuldigt wird, einen „eklatanten Vertragsbruch“ begangen zu haben.

Grundstück zwischen Gewerbehalle und Schützenhaus an Schützenwirt verpachtet

Der Mühldorfer Stadtrat hatte wie berichtet, Anfang August das Grundstück zwischen der Gewerbehalle und dem Schützenhaus an Schützenwirt Alois Dörfl verpachtet und ihm freigestellt darauf ein Bierzelt zu errichten. „Herr Dörfl schenkt schon seit über dreißig Jahren während des Mühldorfer Volksfestes sein Bier aus, warum soll er das nicht weiter tun“, war der Kommentar von Bürgermeister Hans Gollwitzer, der sich im Zusammenhang mit dem Vertrag gegenüber Alois Dörfl darauf beruft, daß das dem Schützenwirt zur Verfügung gestellte Gelände nicht mehr zum Volksfestplatz gehöre.

Vor das Landgericht Traunstein

Als dieser Vertragsabschluß der Turmbrauerei zu Ohren kam, versuchte sie sich gütlich mit der Stadt zu einigen. Als die Gespräche jedoch ergebnislos abgebrochen werden mußten, wurde am 16.August 1963 beim Amtsgericht in Mühldorf eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt erwirkt, was drei Tage später einen Widerspruch zur Folge hatte, über den nun auf Grund des hohen Streitwertes beim Landgericht in Traunstein entschieden werden muß.  

Nur Ausschank der Biere aus der Turmbrauerei

In der einstweiligen Verfügung wird der Stadt Mühldorf unter Berücksichtigung des Vertrages mit der Turmbrauerei verboten, auf dem Volksfestplatz in Mühldorf das zwischen dem Schützenhaus und der Gewerbehalle liegende Grundstück sowie die danebenliegenden Teilgrundstücke mit der Erlaubnis zu verpachten, auf diesen Grundstücken für die Dauer des Volksfestes ein Zelt zu errichten und anderes als von der Turmbrauerei geliefertes Bier auszuschenken. Weiterhin wird der Stadt in der einstweiligen Verfügung geboten, in den bereits abgeschlossenen Pachtvertrag einzufügen, daß auf dem verpachteten Grundstück auf jedem Volks- oder Herbstfest und Dulten kein oder nur von der Turmbrauerei geliefertes Bier ausgeschenkt werden darf. Laut Rechtsanwalt Reiter steht in dem Vertrag zwischen der Turmbrauerei und der Stadt Mühldorf ausdrücklich, daß die Turmbrauerei das alleinige Bierauslieferungsrecht auf allen Volks- oder Herbstfesten und Dulten in Mühldorf habe.

Die Brauerei Erharting warb mit einem großflächigen Inserat für das umstrittene 3. Bierzelt

Ein Jahr später am 25.Juli 1964 informiert der Mühldorfer Anzeiger über den aktuellen Stand zum Mühldorfer Bierkrieg:

Der Bierkrieg ist entschieden:

Heuer kein drittes Bierzelt auf der Wies´n

Die Stadt Mühldorf wegen „vorsätzlichen Vertragsbruchs“ verurteilt

Mühldorf: Das dritte Bierzelt war „einmalig“ und darf beim kommenden Voklsfest nicht mehr errichtet werden. Jedoch nicht weil dort zu wenig Bier geflossen wäre, sondern weil vielmehr das Hauptbierzelt durch dessen Existenz geschädigt worden ist. Die Dritte Zivilkammer des Landgerichtes Traunstein hat die Stadt Mühldorf in dieser Woche dazu verurteilt, den Schaden zu ersetzten, den die Turmbrauerei und deren Festwirt dadurch erlitten haben, daß die Stadt im vergangenen Jahr ein Grundstück an den Gastwirt Alois Dörfl neben der Gewerbehalle verpachtete, auf dem die Erhartinger Brauerei in einem eigenen Zelt ihr Bier ausschenken konnte. Weiterhin wurde der Stadt in diesem Zwischenurteil verboten, keine Grundstücke mehr zu diesem Zweck an Gastwirte oder Brauereien zu verkaufen oder zu verpachten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird die Stadt verurteilt, eine vom Gericht zu bestimmende Geldstrafe in unbeschränkter Höhe zu zahlen.                                                                                          

Ist der seit einem Jahr „überschäumende Bierkrieg“ nun beendet?

Damit dürfte der seit einem Jahr mehr oder weniger schäumende Bierkrieg zwischen der Stadt und der Turmbrauerei, die von Rechtsanwalt Walter Riedl vertreten wird, ein Ende gefunden haben.

Ehemaliger Mühldorfer Oberrealschüler als Vorsitzender Landgerichtsdirektor

Wie aus dem Tatbestand des Urteils das auf Grund einer mündlichen Verhandlung vom 06.Juli 1964 unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Dr. Wintergerst, einem ehemaligen Mühldorfer Oberrealschüler (Gymnasialschüler) erlassen wurde, hervorgeht, hat der Mühldorfer Stadtrat auf seiner Sitzung am 11.Juli1963 beschlossen, dem Wirt des Schützenhauses ein 700 Quadratmeter großes Grundstück neben der Gewerbehalle zur Erweiterung seiner bestehenden Ausschankstätte zu verpachten, was sieben Tage später auch geschah. Die Turmbrauerei betrachtete diesen Schritt der Stadt als eklatanten Vertragsbruch, weil das verpachtete Grundstück ihrer Ansicht nach – und wie sich jetzt herausstellte auch nach Überzeugung des Gerichts – zum Gelände des Volksfestes gehört, für das ihr das alleinige Recht zum Bierausschank zugesichert wurde. Der Besuch im Bierzelt des Schützenwirtes sei sehr stark gewesen und habe den eigenen Bierausschank erheblich beeinträchtigt.

Gelände durch „Augenschein“ inspiziert

Die Turmbrauerei reichte im Januar 1964 erneut beim Landgericht Traunstein Klage ein und im April des gleichen Jahres nahm der Einzelrichter das Mühldorfer Volksfestgelände in Augenschein. Das Gericht entschied sich dahingehend, daß zum Volksfest nicht nur Veranstaltungen nach dem Sinn und Zweck des Vertrages mit der Turmbrauerei auf dem eigentlichen Volksfestgelände gehören, sondern auch sonstige Veranstaltungen, die während der Dauer des Volksfestes abgehalten werden und zu diesem Gelände in einem räumlichen Verhältnis stehen.

Schadenersatzansprüche von insgesamt 15.000 Mark

Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, daß die Stadt vorsätzlich gegen ihre Vertragspflicht gegenüber der Turmbrauerei verstoßen und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat. Rechtsanwalt Riedl bezifferte die vorläufigen Schadenersatzansprüche der Turmbrauerei und des Festwirts auf 8.000 bzw. 7.000 Mark, also insgesamt 15.000 Mark. Ob die Stadt eine Berufung einlegen wird, konnte Bürgermeister Hans Gollwitzer gestern noch nicht sagen, weil sich das Urteil noch nicht in seinen Händen befand. Zuverlässigen Verlautbarungen zufolge laufen gegenwärtig noch weitere Klagen gegen die Stadt.

Brauerei Erharting und deren Festwirt kommen ganz legal zum „Volksfesteinsatz“

Im August 1964 sah es dann wirklich so aus, dass das 3. Bierzelt (Brauerei Erharting) nicht zum Volksfestgeschehen gehören würde, dies war aber eine Fehleinschätzung wie sich kurz vor Volksfestbeginn 1964 herausstellen sollte.

So kam es, dass der Mühldorfer Anzeiger am 18. August 1964 über den umstrittenen Pachtvertrag und dessen Kündigung durch die Stadt wie folgt berichtete:

Kurz vor Beginn des Volksfestes

Verzichtet der Festwirt auf Schadenersatzanspruch?    

Die Stadt hat ihren umstrittenen Pachtvertrag mit dem Schützenwirt gekündigt

Mühldorf: Am Vorabend des Mühldorfer Volksfestes hat der Festwirt Max Rauschecker jetzt durchblicken lassen, daß er bereit sei, auf den ihm zustehenden Schadenersatzanspruch in Höhe von 7.000 Mark zu verzichten, wenn die Stadt ihrerseits dafür Sorge trägt, daß heuer kein drittes Bierzelt auf der Wies´n errichtet wird. Zu einer schriftlichen Erklärung gegenüber Bürgermeister Hans Gollwitzer konnte sich der Neuöttinger Gastronom jedoch bisher noch nicht entschließen.         

Dieser geplante Entschluß ihres Festwirtes würde von „besonderen Voraussetzungen“ abhängen, meinte am Montag die Turmbrauerei auf Anfrage des „Anzeigers“ wollte jedoch im Hinblick auf ihr eigenes Verhalten nach dem „gewonnenen Bierkrieg“ mit der Stadt noch keine Stellungnahme abgeben. Während in manchen Kreisen der Bevölkerung damit gerechnet wird, daß auch in diesem Jahr das dritte Bierzelt wieder aufgebaut wird, versicherte das Stadtoberhaupt gestern dem „Anzeiger“, daß der im vergangenen Jahr mit dem Schützenwirt Alois Dörfl geschlossene Vertrag, mit dem ihm die Stadt ein Grundstück zur Errichtung eines dritten Bierzeltes zur Verfügung stellte, inzwischen wieder gekündigt worden sei. Die Turmbrauerei und ihr Festwirt nehmen trotzdem weiterhin eine abwartende Haltung ein.

Das Landgericht in Traunstein hatte die Stadt, wie berichtet, eines Vertragsbruches gegenüber der Turmbrauerei für schuldig befunden und sie verurteilt, ihr den dadurch entstandenen Schaden, der mit 8.000 Mark beziffert wird, zu ersetzen. Außerdem wurde der Stadt untersagt, auf ihrem Grundstück zwischen dem Schützenhaus und der Gewerbehalle wieder einer anderen Brauerei die Möglichkeit zu geben, in deren Zelt ihr Bier ausschenken zu lassen.

Das gute Verhältnis zwischen Bürgermeister und Festwirt ungetrübt

Dieser Rechtsstreit habe sich indessen nicht auf das gute Verhältnis zwischen Bürgermeister Hans Gollwitzer und dem Festwirt Hans Rauschecker ausgewirkt, wie von beiden Seiten nachdrücklich festgestellt wurde, so daß die Besucher des kommenden Volksfestes von dieser Auseinandersetzung kaum etwas spüren werden, es sei denn, daß sie das dritte Bierzelt vermissen. Das Stadtoberhaupt wird, wie immer, am Eröffnungstag mit dem Festwirt zusammen in der traditionellen Pferdekutsche zur Wies´n fahren, um dort das erste Faß anzustechen.

„Sieger des Mühldorfer Bierstreits“ – der Festwirt der Brauerei Erharting

Nun doch ein drittes Bierzelt auf der Wies´n

Mit einer kurzen aber sehr prägnanten Mitteilung informiert der Mühldorfer Anzeiger am 28. August 1964 die Leserschaft, dass nun doch das heftig umstrittene Bierzelt kommt. Siehe hierzu den Originalbericht aus der Zeitung.

Übrigens: Schon im Jahr 1939 informiert die Brauerei Erharting über ihr „Riesenbierzelt“ auf dem Mühldorfer Volksfest. Hier zeigt sich die Aufgeschlossenheit des Erhartinger Bräus Jakob Röhrl dadurch, dass er eine Frau als Festwirtin in diese Männerdomäne berufen hatte, wie das folgende Inserat eindrucksvoll belegt.

Inserat aus dem Jahr 1939

Die Brauerei Erharting hat auf dem Mühldorfer Volksfest eine bewegte Geschichte. Im Bierzelt am Schützenhaus, etwas außerhalb des Festplatzes, schenkte man das „Erhartinger Spitzenbier“, wie es in den 1960er Jahren bezeichnet wurde, etwa bis Mitte der 1970er Jahre aus. Dann übernahm die Brauerei für zwei Jahrzehnte das große Festzelt am Volksfestplatz. Nach einer mehrjährigen „Abstinenz“ vom Volksfest kam die Brauerei Erharting anfangs wieder mit einem kleineren Zelt auf die Mühldorfer Traditions Wies´n. Nach bescheidenen Anfängen am Rande der Wies´n hat sich die Brauerei Erharting inzwischen zum größten „Biertempel“ auf dem Mühldorfer Volksfest entwickelt. Die hervorragende Qualität des regionalen Bieres, gepaart mit der umsichtigen und innovativen Festwirtsfamilie Leserer sorgen nunmehr dafür, dass die Brauerei Erharting, deren „Wurzeln“ beim ehemaligen Schwaiger Bräu am Mühldorfer Stadtplatz neben dem Rathaus waren, wiederum für 11 Tage, zumindest symbolisch,  an ihren „Geburtsort“, den sie vor 154 Jahren verlassen hatte und in Erharting ansässig wurde, zurückkehrt.

Bildnachweis: Mühldorfer Anzeiger, Text: Zeitungsberichte aus dem Mühldorfer Anzeiger; Beitragsbild

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