Mühldorf: Polizei stoppt mehrere zu junge E-Scooter-Fahrer

Mühldorf am Inn. Mit einer gezielten Verkehrskontrolle vor einer Schule haben die Polizeiinspektion Mühldorf und die Autobahnpolizeistation Mühldorf den sicheren Umgang mit E-Scootern im Straßenverkehr in den Fokus gerückt. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße fest – in allen Fällen waren die Fahrer noch nicht alt genug, um überhaupt einen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum nutzen zu dürfen.

Sechs Verstöße festgestellt

Bei der gemeinsamen Kontrolle am Mittwoch (9. Juli) überprüften die Beamten insbesondere E-Scooter-Fahrer im Umfeld einer Schule. Insgesamt wurden sechs Verstöße festgestellt.

Nach Angaben der Polizei hatten sämtliche kontrollierten Fahrerinnen und Fahrer das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht. In einem Fall war ein E-Scooter zudem nicht haftpflichtversichert und durfte deshalb ebenfalls nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Die Minderjährigen sowie ihre E-Scooter wurden den jeweiligen Eltern übergeben.

Auch Radfahrer mit Handy am Lenker gestoppt

Während der Kontrollmaßnahmen fiel den Beamten außerdem ein Fahrradfahrer auf, der während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzte. Der Mann wurde noch vor Ort verwarnt.

Die Polizei weist darauf hin, dass die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt – unabhängig davon, ob mit Auto, Fahrrad oder E-Scooter – verboten ist und konsequent geahndet wird.

Kurz erklärt: Das gilt für E-Scooter

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Versicherungspflicht
  • Keine Helmpflicht (Helm wird empfohlen)
  • Radwege benutzen, wenn vorhanden
  • Handy am Lenker verboten
  • Alkohol- und Drogengrenzen gelten wie für Autofahrer

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