Newcastle-Krankheit erreicht Landkreis Mühldorf: Schutzmaßnahmen ausgeweitet
Am 26. März 2026 wurde in einem großen Masthähnchenbetrieb bei Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. In Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern wurden umgehend Schutz- und Überwachungsmaßnahmen eingeleitet – mit Auswirkungen auch auf den Landkreis Mühldorf am Inn.
🚧 Betroffene Gebiete im Landkreis Mühldorf
Die eingerichtete Schutzzone (3 km Radius) reicht in einen kleinen Teil des Landkreises Mühldorf hinein. Konkret betroffen sind folgende Ortsteile im Gemeindegebiet von Neumarkt-Sankt Veit:
- Altersberg
- Linden
- Oberndorf
Zusätzlich besteht eine Überwachungszone (10 km Radius), die ebenfalls in den Landkreis hineinragt. Diese überschneidet sich jedoch mit einer bereits bestehenden Zone, sodass sich hier keine neuen Änderungen ergeben.
📄 Maßnahmen und offizielle Regelungen
Die konkreten Vorgaben für den Landkreis Mühldorf am Inn wurden durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn per Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht.
Diese beinhalten unter anderem:
- strenge Biosicherheitsmaßnahmen
- mögliche Einschränkungen beim Tierverkehr
- Überwachungspflichten für Geflügelhaltungen
👉 Wichtig: Außerhalb der Schutz- und Überwachungszonen gelten derzeit keine zusätzlichen Einschränkungen.
⚠️ Aufruf an Geflügelhalter
Das Veterinäramt fordert alle Geflügelhalter im Landkreis auf:
➡️ Wer seine Tierhaltung noch nicht gemeldet hat, soll dies unverzüglich nachholen.
Dies ist entscheidend, um im Seuchenfall schnell reagieren zu können und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
🦠 Hintergrund: Was ist die Newcastle-Krankheit?
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel. Sie kann:
- schwere Krankheitsverläufe verursachen
- hohe Tierverluste nach sich ziehen
- erhebliche wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft auslösen
Für den Menschen besteht in der Regel keine ernsthafte Gefahr, dennoch sind strenge Schutzmaßnahmen vorgeschrieben, um die Ausbreitung einzudämmen.
📞 Weitere Informationen
Für Fragen – insbesondere zu den geltenden Maßnahmen – steht das Veterinäramt des Landkreises Mühldorf per E-Mail zur Verfügung.
Aktuelle Entwicklungen und fachliche Informationen zur Krankheit stellt außerdem das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit online bereit.
Beitragsbild: Die aktuelle Situation im Landkreis Mühldorf a. Inn (Stand 26.03.2026 – 13 Uhr): Die neue Schutzzone (rotes Segment an der nördlichen Landkreisgrenze) betrifft die Ortsteile Altersberg, Linden und Oberndorf im Gemeindegebiet der Stadt Neumarkt Sankt Veit. Darüber hinaus besteht nach wie vor die Schutzzone (roter Kreis) nach dem amtlich festgestellten Ausbruch vom 5. März 2026 sowie die Überwachungszone (blauer Kreis), in der sich keine Änderungen ergeben.