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Weiterbildung von Beschäftigten: Erleichtertes Sammelantragsverfahren

Ab dem ersten Januar können Arbeitgeber gebündelt und damit leichter den Antrag für Weiterbildungen von mehreren Beschäftigten stellen.

Arbeitgeber erhalten ab Januar 2021 die Möglichkeit zu einem Sammelantrag. Damit können sie die Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere Beschäftigte mit einem Antrag beantragen. Die Förderleistungen werden als eine Gesamtleistung bewilligt.

Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizierungschancen-gesetz, in dem die Weiterbildung Beschäftigter geregelt ist, weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat darin auch die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, nochmals verbessert. Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu fünfzehn Prozent erhöht werden. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet. Damit sollen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewältigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse gestärkt werden. Das Angebot zur Weiterbildung kann auch dazu beitragen, Fachkräfte an den eigenen Betrieb zu binden oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren. Für Betriebe, die bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Weiterbildung Unterstützung wünschen, bietet der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit umfassende Beratung und Unterstützung.

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