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Wasserburg/Eiselfing: Zwei Autofahrer unter Drogeneinfluss – Polizei zieht Betroffene aus dem Verkehr

Bei gezielten Verkehrskontrollen hat die Polizeiinspektion Wasserburg am Montag zwei Fahrzeugführer gestoppt, die offenbar unter dem Einfluss von Drogen unterwegs waren. In beiden Fällen ordneten die Beamten eine Blutentnahme an. Die Fahrer erwartet nun ein Bußgeldverfahren, sollten sich die Verdachtsmomente durch die Laboruntersuchung bestätigen.

Auffälliges Verhalten bei Kontrolle in Wasserburg

Bereits am Montagmorgen, gegen 08:00 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte im Stadtgebiet Wasserburg einen 24-jährigen Autofahrer aus dem Landkreis Rosenheim. Im Rahmen der routinemäßigen Kontrolle fielen den Beamten drogentypische Auffälligkeiten auf. Der Verdacht: Der junge Mann könnte unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben. Die Polizisten leiteten daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und veranlassten eine Blutentnahme.

Je nach Ergebnis der toxikologischen Untersuchung droht dem Mann ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Cannabisgeruch im Auto – Kontrolle in Eiselfing

Ein weiterer Fall ereignete sich am selben Tag gegen 22:45 Uhr im Bereich Eiselfing. Auf der B304 führten Beamte eine Verkehrskontrolle bei einem Pkw durch, aus dessen Innenraum bereits beim Öffnen der Tür ein starker Cannabisgeruch wahrnehmbar war. Der 34-jährige Fahrer mit ukrainischer Staatsangehörigkeit geriet schnell in den Fokus: Seine Aussagen zum Konsumverhalten waren widersprüchlich, was den Verdacht auf eine Drogenfahrt erhärtete.

Auch hier wurde eine Blutentnahme angeordnet, die Klarheit über den tatsächlichen Einfluss geben soll. Die Weiterfahrt wurde sofort untersagt. Sollte der Grenzwert überschritten worden sein, drohen auch ihm ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.


Polizei warnt vor Drogen am Steuer

Die Polizei Wasserburg betont in diesem Zusammenhang erneut: Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist kein Kavaliersdelikt. Schon geringe Mengen können die Reaktionsfähigkeit und das Gefahrenbewusstsein erheblich beeinträchtigen – nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Drogen am Steuer – das droht bei Verstoß

Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Kraftfahrzeug führt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bereits der Nachweis eines Wirkstoffes im Blut kann Konsequenzen haben – auch ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten.

Mögliche Folgen beim Erstverstoß:

  • Bußgeld in Höhe von 500 Euro
  • 1 Punkt in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Wird ein Gefahrmoment festgestellt (z. B. Schlangenlinien oder ein Unfall), kann der Fall auch als Straftat gewertet werden. Dann drohen:

  • Freiheits- oder Geldstrafe
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

👉 Auch Beifahrer oder Fahrzeughalter können belangt werden, wenn sie das Fahren unter Drogeneinfluss dulden oder ermöglichen.

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