Tanzen und feiern am Karfreitag
Am Karfreitag gedenken Christen auf der ganzen Welt des Leidens und Sterbens Jesu Christi am Kreuz. In Bayern und anderen Bundesländern ist es deshalb verboten, zu feiern oder zu tanzen. Das gefällt nicht jedem.
Besonders für die evangelischen Kirchen ist der Karfreitag der nahezu höchste Feiertag. Das liegt laut Wikipedia an einer Reihe von Faktoren: der Konzentration der evangelischen Predigt auf die Bedeutung des Erlösungswerkes Christi (Solus Christus) und die „Theologie des Kreuzes“ sowie die Konzentration der Feier des Abendmahls auf sehr wenige Male im Jahr, darunter vor allem am Karfreitag. So entwickelte sich dieser Tag in der Zeit des Pietismus zu dem Feiertag, der in den evangelischen Landeskirchen als der wichtigste im Kirchenjahr wahrgenommen wurde.
Aber, der Karfreitag ist ein umstrittener Feiertag in Deutschland, denn er ist ein „stiller Feiertag“. Sonn- und Feiertage sind in Deutschland als Tage der Arbeitsruhe durch das Grundgesetz geschützt, z. B. Geschäfte bleiben geschlossen.
Der Sonn- und Feiertagsschutz ist für die Bayerische Staatsregierung ein ganz wichtiges Anliegen.
Bayerisches Innenministerium
Die stillen Feiertage wie der Karfreitag unterliegen meist strengeren Vorschriften, die die jeweiligen Bundesländer regeln. In Bayern gilt ein Tanzverbot von Gründonnerstag bis Karsamstag aber auch andere Bundesländer haben ähnliche Regelung, so gilt beispielweise ganz im Norden in Mecklenburg-Vorpommern ein Tanzverbot von Karfreitag 00:00 Uhr bis Karsamstag 18:00 Uhr. Ähnliches gilt für den Volkstrauertag oder den Totensonntag.
Während jeder Deutsche an über 360 Tagen im Jahr tanzen kann soviel er möchte, kämpft der „Bund für Geistesfreiheit“ gegen das Tanzverbot und verkündet stolz „Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern hat der Bund für Geistesfreiheit München am Totensonntag in fünf Clubs gefeiert.“
Artikel 2 der Satzung des „Bund für Geistesfreiheit“: „Der bfg Bayern vertritt eine Weltanschauung, die sich auf Humanität, Toleranz, Vernunft und wissenschaftlichen Fortschritt gründet und von dogmatischen Bindungen frei ist.“
Mit der Toleranz eines christlichen geprägten Bayerns und der größten Religion der Welt gegenüber, hat die Abschaffung des Tanzverbotes am Karfreitag nichts zu tun, auch nicht mit Humanität. Am Totensonntag gedenken evangelische Christen in Deutschland den Verstorbenen. Für einen Verein, der sich auch der Humanität verschrieben hat, sollten diese Tage wichtig sein.
Und während am Volkstrauertag, einem staatlichen Gedenktag, an die Opfer von Gewalt und Krieg erinnert wird, fordert am 17.10.2023 der „Bund für Geistesfreiheit“ tanzen und feiern zu können: „Die sogenannten weltanschauliche Abgrenzung muss regelmäßig kundgetan werden, um an einem sog. Stillen Tag wie den Karfreitag, den Volkstrauertag, den Totensonntag in Münchner Clubs tanzen und feiern zu können.“
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