Hat der Zaunlehen-Weg tatsächlich jede Bedeutung verloren?
„Aufgrund des Beschlusses vom Gemeinderat vom 10.01.2023 wird beabsichtigt, den unter 1 aufgeführten, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg gemäß Art. 8 BaYStrWG nach der vorgeschriebenen Bekanntmachungsfrist von 3 Monaten einzuziehen, weil er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.“ Verteiler Bekanntmachung 13.01.2023: Amtstafeln: Rathaus Kraiburg, Frauendorf, EnsdorfAngeheftet am 19.01.2023 Abgenommen 09.02.2023 Es geht um den Zaunlehen-Weg in … Weiterlesen