Nachrichten aus Bayern

Neue Entwicklungen im Kampf gegen Cybercrime durch die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB)

Cybercrime ist eine der größten Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung. Allein in Deutschland liegt der durch betrügerische Anlageplattformen im Internet verursachte jährliche Schaden laut Experten im Milliardenbereich. Die bayerische Justiz geht mit kontinuierlich optimierten Strukturen und innovativen Ermittlungswerkzeugen entschlossen gegen Kriminalität in der digitalen Welt vor.

Mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg verfügt die bayerische Justiz mit inzwischen 25 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und fünf IT-Forensikern über eine der größten und erfahrensten Spezialstaatsanwaltschaften Deutschlands im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch im Internet, Cybertrading, Fake Shops, Phishing und Cyberangriffe auf Unternehmen. Fünf weitere Stellen für die ZCB sind im Doppelhaushalt 2024/2025 vorgesehen. Die ZCB wurde bereits im Jahr 2015 gegründet und führte im Jahr 2023 insgesamt 18.433 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Täter.

Die schlagkräftigen Strukturen der ZCB wurden kontinuierlich ausgebaut. Der Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch im Internet hat dabei höchste Priorität. Deshalb wurde im Jahr 2020 für besonders komplexe oder technisch schwierige Fälle das „Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet“ (ZKI) unter dem Dach der ZCB gegründet. Seit Oktober 2022 ist bei der ZCB eine Taskforce „Cyberangriffe auf Unternehmen und Einrichtungen“ eingerichtet. Die neuen Stellen aus dem Doppelhaushalt 2024/2025 ermöglichen u.a. den Aufbau einer „Taskforce Darknet und kriminelle Plattformen“ zur konzentrierten Verfolgung krimineller Handelsplattformen und von Phishing.

Die bayerische Justiz setzt auf die Fortentwicklung innovativer Ermittlungswerkzeuge. Die ZCB beteiligt sich gemeinsam mit Spitzenforschern aus den Niederlanden an der Fortentwicklung des „Dark Web Monitor“ – einer Art Suchmaschine für das Darknet. Im Juni 2022 stiegen Wiener Blockchain-Spezialisten in das Projekt ein: Mit dem Analyse-Tool GraphSense können die Ermittler besser der Spur des Geldes folgen, wenn z. B. für Kinderpornografie mit Bitcoins gezahlt wird. Zudem ist die bayerische Justiz mit österreichischen Spitzenforschern seit August 2023 dabei, den Fake-Shop-Detector auf die besonderen Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden zuzuschneiden und weiterzuentwickeln. Seit diesem Sommer pilotiert die Justiz gemeinsam mit der niederländischen Forschungsgesellschaft TNO den „Big Phish“, ein Tool das frühzeitig Phishing-Domains im Internet aufspüren soll.

Die ZCB ist national und international bestens vernetzt. Sie ist beispielsweise als eine der Vertreterinnen der Länderstaatsanwaltschaften am Nationalen Cyber-Abwehrzentrum beteiligt und pflegt enge Kontakte zu INTERPOL, EUROPOL und EUROJUST. Im Juli 2024 unterzeichnete das Justizministerium eine Kooperationsvereinbarung mit dem INTERPOL-Generalsekretär Prof. Jürgen Stock für den gemeinsamen Einsatz zum Schutz insbesondere von Kindern vor sexueller Ausbeutung und zur Bekämpfung grenzüberschreitender Cyberkriminalität in der Wirtschafts- und Finanzwelt.

Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Deshalb leistet die bayerische Justiz einen wichtigen Beitrag dazu, dass der Rechtstaat auch im Internet effektiv durchgesetzt wird. Bayern setzt sich seit Jahren für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein. Dabei geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten, also insbesondere um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Bei schweren Straftaten brauchen Ermittlerinnen und Ermittler die zeitlich befristete Möglichkeit, Täter über gespeicherte IP-Adressen zu ermitteln. Ohne die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen fehlt Ermittlern die zum Teil einzige Möglichkeit, Täter zu identifizieren. Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass Straftaten aufgeklärt und teils schwere Straftaten wie laufender Kindesmissbrauch oder terroristische Anschläge gestoppt werden können. Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich zu handeln.

Beitragsbild von vicky gharat auf Pixabay

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