Nachrichten aus Bayern

Ministerrat beschließt Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes

Das derzeit gültige Bayerische Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1978 und entspricht trotz einzelner zwischenzeitlicher Änderungen teilweise nicht mehr den aktuellen Herausforderungen. Der Bayerische Ministerrat hat daher in seiner heutigen Sitzung folgende Eckpunkte zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen.

Abschussplanung

Grüne Gebiete: Grundsatz bleibt der Abschussplan. Jagdgenossenschaft kann aber einen Verzicht darauf beschließen (Opt out). Voraussetzung: verpflichtender jährlicher Waldbegang der Jagdgenossenschaft, der dokumentiert wird, sowie Einigung darüber in welcher Form die Jagdgenossenschaft vom Jäger über den getätigten Reh-Abschuss informiert wird.

Rote Gebiete: Grundsatz bleibt der Abschussplan. Jagdgenossenschaft kann aber unter folgenden Voraussetzungen einen Verzicht darauf beschließen (Opt out):

(1) Verpflichtender jährlicher Waldbegang, der dokumentiert wird.

(2) Geeignetes Jagdkonzept (muss bei Opt-out-Beschluss vorliegen). Dazu werden den Jagdgenossenschaften Orientierungshilfen von den Ministerien zur Verfügung gestellt.

 (3)    – In Jagdgenossenschaften, die beim forstlichen Gutachten wiederholt rot sind, muss geeigneter Abschussnachweis (körperlich oder durch Bild) erbracht werden.
          – Aber kein solch förmlicher Abschussnachweis nötig in Gebieten, die erstmals rot sind. Grundsatz ist hier: Vertrauen.

BayUIG wird im Gesetzgebungsverfahren mitgeändert (keine Offenbarungspflicht bei jagdrechtlichen Nachweisen).

Wolf im Jagdrecht

Wolf (und Goldschakal) können in das Landesjagdrecht aufgenommen werden. Die Änderung des Landesjagdrechts ist damit auch klare Aufforderung an den Bundgesetzgeber, im Bundesnaturschutzrecht notwendige Änderungen für die Entnahme des Wolfs und für das Bestandsmanagement vorzunehmen. Allen Beteiligten ist bewusst, dass die Landesregelung im Rahmen der Abweichungsgesetzgebungskompetenz durch künftig in Kraft tretendes Bundesjagdrecht überschrieben werden kann. Die Bayerische Wolfsverordnung bleibt unberührt.

Jagdzeiten Reh

Kitze und Geißen    1. September bis 15. Januar
Schmalreh                16. April bis 15. Januar
Böcke                        16. April bis 15. Oktober

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wurde beauftragt, auf Basis der beschlossenen Eckpunkte einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erstellen.

Beitragsbild von jacqueline macou auf Pixabay

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert