Blaulicht

Landkreis Mühldorf: Unsachgemäßer Umgang mit Asbestplatten

Bereits 2022 wurde gegen einen Unternehmer aus dem westlichen Landkreis Mühldorf ein Ermittlungsverfahren wegen dem Umgang mit gefährlichen Abfällen eingeleitet. Er ließ durch seine Mitarbeiter nicht vorschriftsgemäß Asbestplatten von einem Gebäude entfernen.

Hierbei kamen bereits diverse Platten zu Bruch. Die Mineralfasern werden als krebserregend eingestuft. Bereits einmaliger kurzer Kontakt kann zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Der Unternehmer wurde 2024 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Nachdem nun gegen den Mann ein weiterer Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgestellt wurde und er einer Aufforderung zum Strafantritt nicht nachkam bzw. sich auch verborgen hielt, wurde die Zivile Einsatzgruppe der Zentralen Einsatzdienste Traunstein (ZED) mit dem Vollzug der Haftbefehle beauftragt. Der Gesuchte wurde aufgespürt und mit einer Vielzahl an Einsatzkräften der ZED an seinem weitläufigen Firmensitz überrascht. Zwar konnte er nicht mehr flüchten, er verbarrikadierte sich jedoch im Obergeschoss des großen Geschäftshauses. Kurz nachdem der Diensthund Lobo seinen nachfolgenden Suchauftrag durch lautes Gebell ankündigte, ergab sich der sichtlich aufgeschreckte Gesuchte und konnte widerstandslos festgenommen werden. Der Unternehmer wurde in die nächste Justizvollzugsanstalt verlegt.

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