Huml gibt neue Risikogebiete bekannt – Bayerns Gesundheitsministerin: Mit Blick auf Herbstferien neue Infektketten vermeiden
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat mit Bezug auf eine Anpassung der Beherbergungsverbote in Bayern die aktualisierte Liste der innerdeutschen Risikogebiete bekannt gegeben. Ab Samstag (10. Oktober) gilt damit ein Beherbergungsverbot für Reisende aus folgenden Städten und Landkreisen:
- Stadt Berlin
- Stadtgemeinde Bremen
- Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
- Kreisfreie Stadt Offenbach
- Kreisfreie Stadt Hamm
- Kreisfreie Stadt Herne
- Kreisfreie Stadt Remscheid
- Landkreis Esslingen
- Landkreis Cloppenburg
- Landkreis Wesermarsch
Huml betonte am Freitag in Nürnberg: „Ich sehe mit Sorge auf die zum Teil schnell steigenden Infektionszahlen in vielen Regionen Deutschlands. Die zentrale Herausforderung ist daher im Moment, alles dafür zu tun, dass das Infektionsgeschehen beherrschbar bleibt. Gerade mit Blick auf die bevorstehenden Herbstferien und den damit verbundenen Reiseverkehr müssen wir alles dafür tun, Infektionsketten aus Risikogebieten nicht in Bayern aufkommen zu lassen.“
Grundlage für die Entscheidung über Beherbergungsverbote sind die tagesaktuellen Inzidenzwerte des Robert Koch-Instituts. Zusätzlich nimmt das Gesundheitsministerium für jede betroffene Region Einzelfallprüfungen vor. Die Bewertung setzt dabei neben anderen Parametern auch auf eine zeitliche Beobachtung der betroffenen Regionen, sodass eine tagesaktuelle Anpassung, ähnlich der Inzidenzienausweisung des RKI, nicht stattfindet.
Die Ministerin erklärte: „Wir aktualisieren unsere Liste mit Risikogebieten zwei Mal pro Woche. Sollte jedoch regional ein besonderes Ausbruchsgeschehen auftreten, können wir auch öfter aktualisieren.“ Die aktuelle Liste wird im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgemacht und im Internetangebot des Bayerischen Gesundheitsministeriums veröffentlicht.
Huml bekräftigte: „Es geht hier nicht um ein Einreiseverbot. Im Gegenteil: Jeder darf weiterhin nach Bayern reisen und ist hier herzlich willkommen, sofern er einen negativen Corona-Test vorweisen kann. Durch das Instrument des Beherbergungsverbots vermeiden wir weitaus drastischere Maßnahmen, die die Freiheit der Menschen stärker einschränken und auch die Wirtschaft härter treffen würden.“
Ausnahmen von der Regelung gelten unter anderem, wenn Reisende einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können oder aus medizinischen oder beruflichen Gründen die Reise notwendig ist. Auch zwischenmenschliche Aspekte wie Fernbeziehungen, Pflege und Betreuung von Personen oder der Kontakt mit Kindern bei getrenntlebenden Eltern gehören zu den Ausnahmengründen.