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Garching a. d. Alz: Mordversuch mit SUV

GARCHING AN DER ALZ: Am frühen Samstagmorgen des 23. März 2024 fuhr ein 53-jähriger Pkw-Führer in Garching an der Alz gezielt zwei Personen an. Durch den Vorfall wurden beide Opfer verletzt. Die Kriminalpolizei Mühldorf am Inn ermittelt unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Der Tatverdächtige sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.

Am Samstag (23. März 2024), um 1.05 Uhr, wurde über den Polizeinotruf des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd bekannt, dass es in Garching an der Alz in der Altöttinger Straße zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einer Person kam. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass ein 53-Jähriger mit seinem Pkw gezielt auf eine Gruppe von drei Personen zugefahren war. Dabei wurden zwei Personen, ein 23-Jähriger und ein 26-Jähriger frontal von dem SUV des Tatverdächtigen erfasst.

Durch den Zusammenstoß wurde der 23-jährige Mann schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt. Der 26-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Beide Opfer wurden durch ebenfalls alarmierte Rettungswagenbesatzungen in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht.

Der dringend Tatverdächtige aus dem Landkreis Altötting wurde noch am Tatort vorläufig festgenommen.

Die ersten Ermittlungen erfolgten durch Kräfte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Altötting mit Unterstützung der Polizeiinspektion Burghausen. Noch in der Nacht übernahmen Beamte des Kriminaldauerdienstes der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein die weiteren Untersuchungen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Die weitere Sachbearbeitung erfolgt nun vom zuständigen Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn.

Die sachleitende Staatsanwaltschaft stellte aufgrund des vorliegenden Sachverhalts Haftantrag gegen den 53-jährigen dringend Tatverdächtigen. Der zuständige Ermittlungsrichter erließ im Laufe des Samstags (23. März 2024) Untersuchungshaftbefehl gegen den deutschen Beschuldigten. Dieser wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Beitragsbild von WorldInMyEyes auf Pixabay

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