Nachrichten aus Bayern

Freistaat setzt sich für starke Bundeswehr ein

Der andauernde Krieg Russlands in der Ukraine und die Drohungen Putins gegen den Westen machen deutlich: Deutschland braucht wieder eine starke Bundeswehr, die fähig ist, unser Land zu verteidigen. Gleichzeitig muss Deutschland seine Verpflichtungen im NATO-Bündnis erfüllen. Um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung wiederherzustellen, sind Änderungen in vielen Bereichen staatlichen Handelns notwendig.

Zuständig für die Umsetzung der sicherheitspolitischen Zeitenwende ist in erster Linie der Bund. Bayern setzt sich beim Bund seit vielen Jahren u.a. mit Initiativen im Bundesrat für eine langfristig verlässliche Finanzierung der Bundeswehr und für Planungssicherheit auch für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ein. Wo die Länder in eigener Zuständigkeit zur Stärkung der Bundeswehr und damit zum Schutz Deutschlands beitragen können, geht Bayern als erstes Bundesland voran. Dazu hat die Staatsregierung heute im ersten Durchgang den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern beschlossen.

Der Gesetzesentwurf enthält Änderungen in zahlreichen Bereichen des Landesrechts, um die Bundeswehr bei der Bewältigung der neuen Hauptaufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung wieder zu stärken. Durch verbesserte Rahmenbedingungen und verringerte bürokratische Aufwände wird Bayern zudem noch attraktiver als Standort für die Bundeswehr und die verbündeten Streitkräfte sowie für die forschungsintensive Sicherheits- und Verteidigungsindustrie:

  • Der Krieg in der Ukraine zeigt, wie wichtig z.B. modernste Flugabwehrsysteme und das Beherrschen disruptiver Technologien für den Schutz unserer Bevölkerung sind. Der Transfer von Know-how und die Ausbildung von Fachkräften durch die Hochschulen sind elementar dafür, dass sich unsere Demokratie gegen Bedrohungen von außen verteidigen kann. Deshalb wollen wir die Forschung zu Zwecken der Landes- und Bündnisverteidigung fördern, z.B. im Bereich KI, Robotik, Drohnen und Cyberwaffen. Dafür ist es essenziell, dass die Hochschulen mit den Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb ein Kooperationsgebot für die Hochschulen vor und, wenn es aus Gründen der nationalen Sicherheit erforderlich ist, auch eine Kooperationspflicht. Zugleich wird klarstellt, dass es an Bayerns Hochschulen auch künftig keine Zivilklauseln geben wird, die Forschung zu militärischen Zwecken verbieten. Mit diesen Regelungen werden die Bundeswehr und auch Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – die industrielle Basis unserer Verteidigung und Sicherheit – gestärkt.
  • Die Bundeswehr gehört in die Mitte unserer Gesellschaft und muss auch im schulischen Bereich unter bestimmten Rahmenbedingungen sichtbar sein. Im Bereich der politischen Bildung sollen alle staatlichen Schulen mit den Jugendoffizieren sowie den „Blaulichtorganisationen“ zusammenarbeiten. Zudem sollen sie bei Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung ihre Ausbildungs-, Berufs- und Dienstmöglichkeiten vorstellen dürfen. Denn eine starke Bundeswehr braucht Nachwuchs. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Wiedereinführung der Wehrpflicht, sind Möglichkeiten der Information über Einsatzmöglichkeiten unverzichtbarer Baustein für die Personalgewinnung der Bundeswehr. Zugleich wird mit der Regelung klar unterschieden zwischen dem Zweck des Zugangs zu den Schulen. Eine Vermischung aus politischer Bildung und Anwerbung für den Dienst in der Bundeswehr wird es auch künftig nicht geben.
  • Ein weiterer Schlüsselfaktor für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und auch für künftige Standortentscheidungen ist die militärische Infrastruktur. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist diese Notwendigkeit immer weiter in den Hintergrund des öffentlichen Bewusstseins gerückt. Künftig soll Verteidigung bei der Landesplanung wieder „mitgedacht“ und stärker berücksichtigt werden. Dies ist eine strukturelle Voraussetzung dafür, dass die Bundeswehr die nötigen Einrichtungen für die Landes- und Bündnisverteidigung vorhalten und auch ihre „Drehscheibenfunktion“ im Herzen des europäischen Kontinents für die NATO erfüllen kann.
  • Die militärische Infrastruktur in Deutschland erfordert Milliarden-Investitionen für moderne Kasernen, Depotstrukturen und Verwaltungseinheiten. Es gibt bundesweit einen Investitionsstau, der nur schwer aufzulösen ist. Bayern ist bereits Vorreiter mit Maßnahmen zur Beschleunigung des militärischen Bauens. Der Gesetzentwurf sieht nun zusätzlich den Abbau bürokratischer Hürden für das militärische Bauen vor. Bauvorhaben der Bundeswehr auf Militärgelände werden verfahrensfrei gestellt, und die Bundeswehr von örtlichen Bauvorschriften der Standortgemeinden freigestellt. Diese Entbürokratisierung und Deregulierung ermöglicht Wiederholungsplanungen und fördert serielles Bauen, was Kosten senken und Bauvorhaben beschleunigen wird. Außerdem werden so die Bauaufsichtsbehörden entlastet.
  • Entlastet wird die Bundeswehr auch beim Denkmalschutz. Auf Militärgelände werden die Anforderungen herabgesetzt, damit die Gebäude von den Streitkräften flexibel und entsprechend des militärischen Bedarfs genutzt werden können. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage für ein kooperatives Zusammenwirken von Militär und Denkmalschutz, in dem die militärische Nutzbarkeit Vorrang erhält.

Das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr ist das erste Gesetz eines deutschen Landes zur Stärkung der Streitkräfte und der Landes- und Bündnisverteidigung. Die Staatsregierung setzt damit in ihrem eigenen Wirkungsbereich die sicherheitspolitische Zeitenwende um und setzt ein klares Signal der Unterstützung an die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.

Beitragsbild: © inn-sider.de

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