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Freistaat bringt Bundesratsinitiative zum „Sinneserbe“ auf den Weg

Mit einer neuen Bundesratsinitiative, die der Ministerrat heute beschlossen hat, will der Freistaat das „Sinneserbe“ in Bayern und Deutschland schützen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Jede Region hat ihre spezifischen Bräuche und kulturellen Wurzeln. Zur Kultur und Identität Bayerns zählen auch ortsübliche und identitätsstiftende Gerüche und Geräusche. Brotbacken oder Bierbrauen, Kirchen- oder Kuhglocken, Heimat kann man riechen und hören. Dieses heimatliche Sinneserbe wollen wir bewahren.

Das Kulturgut Sinneserbe soll deshalb in besonderer Weise bundesweit geschützt werden können. Wir brauchen eine entsprechende Ermächtigung im Bundesrecht, damit jedes Bundesland seine speziellen Kulturgüter unter Schutz stellen kann. So können wir die kulturelle Vielfalt in allen Regionen Deutschlands erhalten.“ Durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll, ähnlich wie in Frankreich, der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen werden, dass die für das Landleben typischen und identitätsstiftenden regionalen Gerüche und Geräusche unter besonderen Schutz gestellt werden können. Jedes Bundesland hätte dann die Möglichkeit, entsprechende Kulturgüter individuell zu bestimmen, die in bestimmten Regionen für die traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweise typisch sind und im hergebrachten Maß dort nicht als erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen gelten.

Ziel ist es, Rechtsstreitigkeiten mit bereits langjährig ortsansässigen landwirtschaftlichen oder handwerklichen Betrieben über die für das Landleben ortsüblichen und identitätsstiftenden Gerüche und Geräusche, wie etwa das morgendliche Krähen eines Hahns, zu vermeiden. So können Verwaltungen und Gerichte effizient entlastet werden. Die Bundesratsinitiative geht zurück auf einen Beschluss des Bayerischen Landtags.

Bild: © Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Ein Gedanke zu „Freistaat bringt Bundesratsinitiative zum „Sinneserbe“ auf den Weg

  • wir unterstützen dies sehr und haben am 02.02.2022 eine gleichlautende Petition mit bundesweit über 70.000 Unterschriften im Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht!
    @ortsübliche Emissionen des Landlebens als Kulturgut schützen!!
    https://openpetition.de/!hahn

    In unserer Facebookgruppe „wenn der Hahn kräht…“ unterstützen wir Betroffene bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und es ist erschreckend, wie viele selbst auf dem Land und in dörflichen Mischgebieten angegangen werden nur weil ein Hahn kräht!

    Die Urbanisierung zeigt hier ihre Kehrseite und dort wo ein Baulandmobilisierungsgesetz Neubauten fördert, sollte gleichzeitig auch der Bestand geschützt werden!

    Unsere Gerichte haben wichtigeres zu tun, als sich in jahrelangen Gerichtsverfahren einem krähenden Hahn zu widmen, der nur das tut, was die Natur für ihn vorsieht- seine Hennen beschützen!

    Sollte die Einteilung des ortsüblichen Sinneserbes zu schwierig werden, wäre auch eine Gesetzgebung in der TA-Lärm wie 2011 zum „Kinderlärm“ nun für „Tierlärm“ sinnvoll. Denn wir können nur Tierwohl fordern, wenn die Gesellschaft auch die Tierlaute in Freilandhaltung akzeptiert und duldet!

    Die Petition wurde sehr unterstützt vom BDRG, ZDVK, LsV, ABL, WPA, Pferdenetzwerk Bayern, Moderner Landwirt, Inka Bause, Robert Höck und vielen anderen!

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