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FFP2-Maskenpflicht und 2G

Während die Politik in Deutschland von Lockerungen und dem Ende der pandemischen Lage spricht, ist nun auch unser südlicher Nachbar der Landkreis Traunstein pink geworden. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 573,6 liegt er auf Platz drei, hinter Mühldorf mit 648,2 und Miesbach mit 623,9 in ganz Deutschland. In Altötting sinken die Zahlen leicht, laut RKi beträgt die 7-Tage-Inzidenz „nur“ noch 275,0.

Deshalb gilt ab dem 01. November 2021 – zusätzlich zur 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – im Landkreis Mühldorf a. Inn:
Wieder FFP2-Maskenpflicht statt medizinischer Maske

In allen betreffenden Bereichen, in denen für Kunden und Gäste bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, gilt ab kommenden Montag, den 01. November 2021 wieder das Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard. Dies betrifft insbesondere den Einzelhandel, die Gastronomie, Freizeiteinrichtung und den Dienstleistungsbereich.

2G statt 3G+ in Diskotheken und Clubs
Für den Zugang zu Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt anstelle der bisherigen 3Gplus die 2G-Regel. Das heißt: Ein Besuch ist damit nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich – Personal ausgenommen.

Für die kommende Woche, vorrausichtlich Dienstag, den 02.11.2021, ist eine weitere Beratung der Bayerischen Staatsregierung zur aktuellen Corona-Lage geplant. Nach aktueller Einschätzung sollen auch in dieser Sitzung weitere Anpassungen auf den Weg gebracht werden.

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