Bayerns Gesundheitsminister: Neues Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition schafft gewaltige Bürokratie
Der Freistaat erlässt mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die Berichts- und Dokumentationspflicht gemäß § 28b Abs. 3 S. 7 Nr. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Rettungsdienste. Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek sagte am Mittwoch in München: „Die seit heute geltende Berichts- und … Weiterlesen