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Bayern startet Bundesratsinitiative für eine steuer- und wirtschaftspolitische Agenda 2030 für Deutschland

Deutschland befindet sich in einer Wirtschaftskrise. Viele Probleme der deutschen Wirtschaft sind von der Bundespolitik hausgemacht. Die Bundesregierung geht in ihrem erst kürzlich veröffentlichten Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2024 nur noch von einem realen Wirtschaftswachstum von 0,2 Prozent aus. Unter den wichtigsten Industrie- und Schwellenländern (G20) sind die Konjunkturaussichten nur in Argentinien schlechter. Aufgrund der großen Unsicherheiten und der hohen Energiepreise investieren viele Unternehmen im Inland kaum oder gar nicht mehr. Angesichts dieser immensen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland erweisen sich die im Wachstumschancengesetz vorgesehenen Entlastungen der Wirtschaft als völlig unzureichend und letztlich nur als „Tropfen auf den heißen Stein“. Zur nachhaltigen Stärkung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sind eine substanzielle Weiterentwicklung des Steuerrechts sowie eine zukunftsorientierte Energiepolitik dringend erforderlich.

Deshalb hat der Bayerische Ministerrat eine Bundesratsinitiative für eine steuer- und wirtschaftspolitische Agenda 2030 für Deutschland beschlossen:

1. Anpassung des Steuerrechts

Im internationalen Vergleich der Industrienationen zählt Deutschland zu den Ländern mit den höchsten Steuersätzen. Während andere Länder ihre Steuersysteme reformiert haben oder gerade reformieren, erhöht sich in Deutschland eher die Abgabenlast der Unternehmen, als dass dringend nötige Entlastungen beschlossen und umgesetzt werden. Damit verliert das Land international massiv an Attraktivität für ausländische Unternehmen. Es werden deutlich weniger Investitionen getätigt und Fachkräfte wandern ab.
Es bedarf deshalb endlich eines großen und wirkungsvollen Aufschlags, statt immer nur „Klein-Klein-Maßnahmen“. Um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Standorts Deutschland effektiv zu steigern, hält die Staatsregierung folgende Reformen für dringend erforderlich:

  • Senkung der Unternehmensteuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle – er hat sich zu einer „Unternehmensteuer-plus“ entwickelt
  • Steuerliche Anreize für die Leistung von Überstunden und Mehrarbeit
  • Dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Einführung einer dauerhaften degressiven Gebäudeabschreibung zur Stabilisierung der privaten Investitionen im Wohnungsbau
  • Vollständiger Erhalt der Agrardieselrückvergütung
  • Einführung einer Steuerbefreiung für Biokraftstoffe, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden
  • Anschlussregelung für die Ende 2022 ausgelaufene Tarifermäßigung bei der Einkommensteuer für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Schaffung der Möglichkeit einer Risikoausgleichsrücklage, damit Landwirte selbst steuerliche Rücklagen für schlechte Jahre bilden können
  • Wiedereinführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsleistungen und Ausdehnung auf die Abgabe von Getränken
  • Keine zusätzliche Bürokratie im Steuerrecht durch die rein ideologisch motivierte Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V

2. Zukunftsorientierte Energiepolitik

Bayern fordert entschlossenes Handeln des Bundes: Niedrige Energiepreise sind das A und O für eine starke Wirtschaft. Die Wirtschaft braucht verlässliche und allem voran konkurrenzfähige Energiepreise, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Daher fordert Bayern vom Bund, endlich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen:
Der Bund muss die Stromsteuer jetzt für alle auf das europäische Mindestmaß senken, nicht nur für das produzierende Gewerbe, sondern für die gesamte Wirtschaft und die privaten Verbraucher, und endlich einen echten Wirtschaftsstrompreis einführen, damit gerade auch die energieintensive Industrie in Bayern Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen erhält.
Weitere staatliche Preistreiber müssen geringgehalten werden. Auch bei den Netzentgelten ist der Bund gefordert, Entlastung zu schaffen.
Der Bund muss für ein verlässliches Energieangebot sorgen und alle verfügbaren Stromerzeugungstechnologien ideologiefrei und technologieoffen berücksichtigen. Das bedeutet auch, die bundesgesetzlichen Grundlagen zum Ausstieg aus der Kernenergie erneut auf den Prüfstand stellen.

Bild von forium auf Pixabay

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