Nachrichten aus Bayern

Bayern schafft die Grundlage für die schnellere und flexiblere Ausweisung von Waffen- und Messerverbotszonen

Die Bayerische Staatsregierung hat heute die rechtliche Grundlage dafür auf den Weg gebracht, dass künftig schneller und flexibler Waffen- und Messerverbotszonen nach dem Waffengesetz für bestimmte öffentliche Orte festgesetzt werden können.

Schon bisher hatten die Kommunen die Möglichkeit, nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Messern zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen zu untersagen. Ein solches Verbot gilt etwa für das Münchner Oktoberfest. Zusätzlich soll für die Sicherheitsbehörden künftig die Möglichkeit bestehen, an öffentlichen Orten, an denen wiederholt Gewaltdelikte zu beobachten sind, besondere Waffen- und Messerverbotszonen nach dem Waffengesetz auszuweisen. Dies soll jeweils in enger Abstimmung mit der Polizei geschehen.

Das von der Staatsregierung dazu ermächtigte bayerische Innenministerium wird nun umgehend die zur Umsetzung erforderlichen Regelungen erlassen.

Beitragsbild: Bild von Erwin auf Pixabay

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