Autobahnpolizei: Zwei Einsätze am Sonntag: Verkehrsunfall auf der B12 und Sonntagsfahrverstoß auf der A94
B12 / Kirchdorf a. Inn – Am frühen Sonntagmorgen, den 29. Juni 2025, kam es gegen 04:20 Uhr auf der B12 nahe Kirchdorf a. Inn (Landkreis Altötting) zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Ein 72-jähriger österreichischer Staatsbürger war mit seinem Opel Zafira in Fahrtrichtung Passau unterwegs, als er im Bereich einer Baustellen-Ausleitung den weiteren Straßenverlauf falsch einschätzte.
Trotz entsprechender Beschilderung und Warnbaken lenkte der Mann sein Fahrzeug nicht wie vorgesehen nach rechts, sondern nach links, überfuhr eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung und geriet in den Gegenverkehr. Dort kollidierte er mit einem VW Touareg samt Anhänger, der von einem 34-jährigen rumänischen Fahrer gesteuert wurde. Trotz eines Ausweichversuchs konnte der Zusammenstoß nicht verhindert werden. Der Opel prallte in die Beifahrerseite des VW.
Beide Fahrzeuge kamen nach dem Aufprall quer zur Fahrbahn zum Stillstand und waren nicht mehr fahrbereit. Sie mussten abgeschleppt werden. Der österreichische Fahrer sowie seine Beifahrerin, seine Ehefrau, erlitten leichte Verletzungen und wurden zur weiteren Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Zur Absicherung und Reinigung der Unfallstelle waren Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren Stammham, Seibersdorf und Marktl vor Ort. Der entstandene Gesamtschaden wird auf rund 20.400 Euro geschätzt. Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Autobahnpolizeistation Mühldorf am Inn.
A94 / Erharting – Gegen 17:30 Uhr desselben Tages kontrollierten Beamte der Autobahnpolizeistation Mühldorf am Inn auf der A94 bei Erharting (Landkreis Mühldorf am Inn) einen österreichischen Lkw-Fahrer, der verbotswidrig an einem Sonntag mit seinem Lastzug in Fahrtrichtung München unterwegs war.
Der 59-jährige Fahrer konnte keine gültige Ausnahmegenehmigung für die Sonntagsfahrt vorlegen. Zudem stellten die Beamten fest, dass die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Ruhezeit nicht eingehalten worden war. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen das verantwortliche Transportunternehmen wurden entsprechende Anzeigen erstattet.