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Anklage nach tödlicher Messerattacke in Neuötting erhoben

Traunstein/Neuötting. Rund sieben Monate nach der tödlichen Messerattacke in einer Werkswohnung in Neuötting hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage wegen Mordes gegen einen 51-jährigen polnischen Staatsangehörigen erhoben. Die Anklage richtet sich zum Landgericht Traunstein, das als Schwurgericht zuständig ist.

Dem Mann wird vorgeworfen, am 23. Juni 2025 seinen 64 Jahre alten Arbeitskollegen auf dem Balkon der gemeinsam bewohnten Werkswohnung mit über 90 Messerstichen getötet zu haben. Der Beschuldigte wurde noch am Tattag festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Tat soll heimtückisch erfolgt sein

Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis, das im weiteren Verfahren vor Gericht zu überprüfen ist, ereignete sich die Tat am frühen Morgen gegen 6.50 Uhr. Der Beschuldigte hielt sich gemeinsam mit drei Arbeitskollegen auf dem Balkon der im ersten Stock gelegenen Wohnung auf. Das spätere Opfer saß auf einem Stuhl.

Als einer der Kollegen den Balkon verließ, soll auch der 51-Jährige unter einem Vorwand in die Wohnung gegangen sein. In der Küche nahm er laut Staatsanwaltschaft ein Gemüsemesser an sich und kehrte zurück. Dort habe er den weiterhin sitzenden 64-Jährigen ohne Vorwarnung von hinten angegriffen, ihn mit einer Hand festgehalten und mit der anderen mehrfach in Tötungsabsicht zugestochen.

Ein weiterer Kollege, der sich noch auf dem Balkon befand, eilte dem Opfer zu Hilfe. Er wurde laut Anklage von dem Angreifer getreten und flüchtete. Der Beschuldigte soll daraufhin weiter auf sein Opfer eingestochen haben. Der 64-Jährige erlitt mehr als 90 Stichverletzungen und verstarb infolge massiven Blutverlusts.

Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmal der Heimtücke

Die Ermittlungsbehörden gehen von Mord aus. Als Mordmerkmal wird Heimtücke angeführt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe der Angeschuldigte sein Opfer bewusst in einer hilflosen und arglosen Situation überrascht und dadurch dessen Verteidigungsmöglichkeiten gezielt ausgeschaltet.

Ein forensisch-psychiatrischer Sachverständiger kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen sein soll.

Entscheidung über Hauptverfahren steht noch aus

Ob es tatsächlich zur Hauptverhandlung kommt, entscheidet nun das Landgericht Traunstein. Mit der sogenannten Eröffnung des Hauptverfahrens prüft das Gericht, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Erst danach würde ein Termin für die Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer angesetzt.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den 51-Jährigen die Unschuldsvermutung.


Hintergrund: Schwurgericht und Mordmerkmal Heimtücke

Kapitalverbrechen wie Mord werden in Bayern vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts verhandelt. Diese ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Bei einer Verurteilung wegen Mordes sieht das Gesetz zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Das Mordmerkmal der Heimtücke greift, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers bewusst ausnutzt. Arglos ist ein Mensch, wenn er zum Zeitpunkt des Angriffs keinen tätlichen Angriff erwartet. Wehrlos ist er, wenn er infolge dieser Arglosigkeit in seinen Verteidigungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt ist.

Beitragsbild: Pixabay

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