A 94 Erharting: Unfall wird Betrunkenem zum Verhängnis
Am Dienstagvormittag gegen 10:30 Uhr kam es auf der A 94 in Richtung München auf Höhe Erharting zu einem Verkehrsunfall. Ein 84-jähriger Münchener übersah beim Fahrstreifenwechsel von der rechten auf die linke Spur den Audi einer 32-jährigen Österreicherin. Diese konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen und fuhr dem Rentner hinten auf. Während der Münchner mit seinem Pkw die Autobahn noch an der nahegelegenen Ausfahrt Mühldorf Nord verlassen konnte, kam der Audi schwer beschädigt auf der Überholspur zum Stehen. Die beiden Unfallbeteiligten blieben unverletzt. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 16.000 €. Während der Unfallaufnahme wurde der linke Fahrstreifen durch die Feuerwehr Töging und die Autobahnmeisterei Ampfing gesperrt. Der Verkehr wurde rechts an der Unfallstelle vorbeigeleitet. Dadurch kam es nur zu geringen Verkehrsbehinderungen. Ein 55-jähriger Töginger war offenbar mit den Absperrungen an der Unfallstelle überfordert. Er fuhr zunächst mit seinem Pkw in den abgesperrten Bereich und hielt dort an. Dort fragte er die Mitarbeiter der Autobahnmeisterei, ob er auf der Autobahn weiterfahren könne und setzte schließlich seine Fahrt fort. An der Ausfahrt Mühldorf Nord verließ er dann die Autobahn und wollte nach links in die B 299 abbiegen. Dort ordnete er sich falsch ein und wollte links an der dortigen Verkehrsinsel vorbeifahren. Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer, der das Ganze beobachtet hat, stoppte die Fahrt des Tögingers. Er übergab den Mann Beamten der Autobahnpolizeistation Mühldorf. Diese waren zuvor von der Autobahnmeisterei auf den Fahrer aufmerksam gemacht worden und brachen die Unfallaufnahme ab, um die Verfolgung aufzunehmen. Der Grund für die Irrfahrt konnte schnell ermittelt werden. Ein Alkoholtest führte zu einem Ergebnis von rund 2,9 Promille. Der Töginger musste sich einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde sichergestellt. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr bei der Staatsanwaltschaft.