Ministerrat beschließt 7-Punkte-Plan zur Unterstützung der bayerischen Krankenhäuser
Die Krankenhäuser stehen deutschlandweit vor großen Herausforderungen. Der Grund für die schwierige Lage vieler Kliniken sind vor allem die immens gestiegenen Betriebskosten, deren Finanzierung ausschließlich der Bund zu regeln hat. Die Bundesregierung ist aber bislang nicht auf wichtige Forderungen Bayerns und anderer Länder nach Korrekturen an der Krankenhausreform des Bundes sowie nach finanziellen Soforthilfen für die Kliniken eingegangen. Der Bund gefährdet damit die flächendeckende medizinische Versorgung der Menschen. Dagegen kommt Bayern seinen Aufgaben bei den Investitionskosten kraftvoll nach und unterstützt darüber hinaus kleinere Kliniken im ländlichen Raum weiter mit zusätzlich 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028.
Gleichzeitig verschärft der Bund mit seiner Krankenhausreform den Veränderungsdruck mit zusätzlichen Vorgaben bei unverändert hohem Wirtschaftlichkeitsdruck noch weiter. Hinzu kommen Personalsorgen und starre Strukturvorgaben von Seiten des Bundes für die Krankenhäuser bei stationären Behandlungen. Damit die Menschen im Freistaat trotz dieser Herausforderungen auch zukünftig flächendeckend medizinisch gut versorgt werden, hat der Ministerrat heute einen 7- Punkte-Plan zur Unterstützung der Krankenhausträger bei den notwendigen Strukturveränderungen auf den Weg gebracht. Der Freistaat steht den Kliniken so bei den notwendigen Strukturveränderungen als Partner eng zur Seite:
1. Bereitstellung einer bayernweiten Datengrundlage zu den (voraussichtlichen) künftigen Leistungsangeboten der einzelnen Krankenhäuser
Der Freistaat hat auf Basis von Selbstauskünften der Kliniken für die Verantwortlichen vor Ort eine tragfähige und einheitliche Datengrundlage für deren Überlegungen zur künftigen Ausgestaltung der bayerischen Krankenhauslandschaft geschaffen. Diese Datengrundlage wird für Klarheit über das in der Region künftig zu erwartende Leistungsgeschehen sorgen.
2. Erstellung eines bayernweiten Gutachtens zur Prognose der künftigen Patientenzahlen
Bayern stellt ein bayernweites externes Gutachten zur Darstellung des aktuellen Versorgungsbedarfs und zur Prognose der künftigen Patientenzahlen zur Verfügung. Hierbei werden die Bevölkerungsentwicklung je nach Region und die weiter steigende Ambulantisierung der medizinischen Leistungen berücksichtigt. Damit wird eine einheitliche Basis für die Zukunftsüberlegungen der Krankenhausträger und ihre Vorgehensweise vor Ort geschaffen.
3. Veröffentlichung von Leitplanken („Matrix“) für künftig vorzuhaltende medizinische Leistungsangebote und Anpassung der Vorhaltung von Rettungsmitteln
Den Krankenhausträgern werden Leitplanken für die künftig vorzuhaltenden Leistungsangebote in besonders wichtigen medizinischen Bereichen (beispielsweise Notfallversorgung oder Geburtshilfe) an die Hand gegeben. Bei Bedarf wird der Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung mit Blick auf die veränderten Krankenhausstrukturen angepasst.
4. Finanzierung regionaler Struktur- oder Umsetzungsgutachten
Um die Krankenhausträger bei der Versorgung im ländlichen Raum zu unterstützen, finanziert die Staatsregierung den Krankenhausträgern Gutachten zur regional passenden Ausrichtung ihrer Versorgungsstrukturen. Die bestehende Förderrichtlinie soll angepasst werden, insbesondere um bei den Gutachten auch weitere Kliniken – wie größere Kliniken sowie teilweise auch Kliniken in Verdichtungsräumen – zu berücksichtigen, die für die Versorgung des ländlichen Raums eine maßgebliche Rolle spielen.
5. Regionalkonferenzen zur Krankenhausstruktur
Der Freistaat geht aktiv auf Träger und kommunale Entscheidungsgremien zu und fordert diese zur Ausarbeitung und Umsetzung erforderlicher Strukturanpassungen im Rahmen von Regionalkonferenzen auf, wenn die vor Ort verantwortlichen Krankenhausträger nicht bereits Überlegungen zur Anpassung ihrer Klinikstrukturen anstellen. Dieser Dialogprozess kann durch einen externen Moderator organisiert und fachkundig begleitet werden.
6. Verstärkte politische Rückendeckung für Entscheidungsträger vor Ort
Bayern wird die Entscheidungsträger vor Ort bei der Umsetzung von tiefgreifenden Krankenhaus-Umstrukturierungen noch stärker politisch unterstützen. In besonders gelagerten Fälle wird daher die Staatsregierung die Ergebnisse von Umstrukturierungsüberlegungen, die mit erheblichen Veränderungen der gegenwärtig bestehenden Versorgungsangebote einhergehen, insbesondere bei gebietsübergreifenden oder in anderer Hinsicht systemrelevanten Neuordnungen, im Kabinett bestätigen und damit die vor-Ort-Verantwortlichen in ihrer getroffenen Entscheidung politisch unterstützen. Die grundsätzlichen Verantwortlichkeiten, krankenhausplanerischen Verfahren usw. bleiben davon unberührt.
7. Keine Rückforderung von Fördermitteln bei Nutzungsänderungen
Der Freistaat wird Krankenhausträger im Falle einer Nutzungsänderung größtmöglich von der Rückzahlung noch nicht abgeschriebener Fördermittel entlasten, dabei ist jeder Einzelfall unter Beachtung des EU-Beihilferechts und der Art der Nachnutzung zu betrachten.
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