Bayerische Initiative „Entbürokratisierung im Vereinssteuerrecht“
Bayern ist ein Land des Ehrenamtes. Vereine und ehrenamtliches Engagement spielen in unserem demokratischen Gemeinwesen eine wichtige Rolle und sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Ohne Vereine wäre das kulturelle und gesellschaftliche Leben in den Städten und Gemeinden unseres Landes um ein Vielfaches ärmer. Aus diesem Grund muss das Ehrenamt auch steuerlich noch stärker gefördert und die Arbeit der gemeinnützigen Vereine weiter erleichtert werden. Daher hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass unnötige Bürokratie für gemeinnützige Vereine und ehrenamtlich Tätige abgebaut und deren Wirken zum Wohle aller weiter erleichtert wird:
1. Abschaffung des Erfordernisses der zeitnahen Mittelverwendung
Die sogenannte „zeitnahe Mittelverwendung“ gibt vor, dass gemeinnützige Körperschaften ihre Mittel spätestens innerhalb von zwei Kalenderjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden müssen. Diese zeitlich befristete Verwendungspflicht verursacht nicht nur einen erheblichen Druck auf die Vereine, sondern ist auch in der Dokumentation und Überprüfung sehr aufwändig und zeitintensiv. Ihre Abschaffung würde für die gemeinnützigen Körperschaften wie auch für die Verwaltung eine erhebliche Entbürokratisierung bewirken.
2. Anhebung und Flexibilisierung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften unterliegen erst dann der Ertragsteuer, wenn die Einnahmen über 45.000 Euro liegen und der Gewinn mehr als 5.000 Euro beträgt. Eine Anhebung auf 55.000 Euro und eine Flexibilisierung dieser Grenze in Form einer durchschnittlichen Dreijahresbetrachtung würde besonders Vereine bei einmaligen Veranstaltungen entlasten. Somit können einmalige Schwankungen, wie z. B. durch ein größeres Jubiläumsfest, abgefedert werden.
3. Vereinsfest-Pauschalierung bezüglich Helfer-Essen
Vereinsfeste sind ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Vereinslebens. Dabei sind derartige Veranstaltungen immer mit einem großen Aufwand verbunden, der nur mit vielen helfenden Händen bewältigt werden kann. Zuwendungen an die Helfer – meist in Form von Speisen und Getränken – sollen bis zu einer bestimmten Höhe pauschal als steuerlich unschädlich behandelt werden.
4. Anhebung der Steuerfreibeträge sowie Förderung des unentgeltlichen Ehrenamts
Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements soll die Ehrenamtspauschale von derzeit 840 Euro auf 1.000 Euro und der Übungsleiterfreibetrag von 3.000 Euro auf 3.500 Euro angehoben werden. Zusätzlich soll auch das unentgeltliche Engagement steuerlich begünstigt werden. Dies betrifft vor allem ehrenamtliche Helfer in kleineren Vereinen, deren Finanzausstattung entsprechende Zahlungen oft nicht erlaubt. Hierfür soll eine Steuerermäßigung in Höhe von beispielsweise 420 Euro eingeführt werden, die die zu zahlende Einkommensteuer des unentgeltlich tätigen Ehrenamtlichen mindert.
5. Anhebung der Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug
Die Umsatzgrenze für die Vereinfachungsregelung zum pauschalen Vorsteuerabzug soll von derzeit 45.000 Euro auf 55.000 Euro angehoben werden. Darüber hinaus sollte die Grenze flexibler ausgestaltet werden (Dreijahresbetrachtung). Eine einmalige Überschreitung der Grenze soll künftig nicht mehr zum Verlust der Vereinfachung im Folgejahr führen.